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Staatsminister Thomas Schmidt hat in Rochlitz, Landkreis Mittelsachsen, eine positive Bilanz zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen gezogen. Ressortübergreifende Leitlinien für 2018 sind geplant.
„Der ländliche Raum im Freistaat Sachsen ist geprägt durch Vielfalt, Heimatverbundenheit, Gemeinschaftssinn, Unternehmergeist und attraktive Landschaften. Wir dürfen den ländlichen Raum nicht nur im Zusammenhang mit einer prognostizierten demografischen Entwicklung sehen, sondern müssen vor allem seine Zukunftspotenziale aufzeigen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) versteht sich als Anwalt des ländlichen Raumes und hat deshalb dort einen Schwerpunkt seiner Ressortpolitik“, sagte Minister Schmidt in Rochlitz.
„Ich habe die heutige Kabinettssitzung zum Anlass genommen, über die erreichten Ergebnisse bei der Unterstützung des ländlichen Raumes zu berichten“, so der Minister. Beispiele für diese Instrumente sind die unmittelbare Förderung von Vorhaben über LEADER, die Ländliche Neuordnung sowie das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ und das Programm „Brücken in die Zukunft“, welches im SMUL koordiniert wird.
Der ländliche Raum ist auch in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union ein Kernthema sächsischer Strukturpolitik. Der Schwerpunkt der Förderbemühungen bildet dabei das aktuelle LEADER-Programm. Die sächsischen LEADER-Gebiete erhalten in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil steht Sachsen europaweit an der Spitze.
Bisher wurden 1.846 Anträge für LEADER-Vorhaben mit einem Zuschussbedarf von 120 Millionen Euro bei den Landratsämtern als zuständige Bewilligungsbehörden eingereicht. Über 70 Prozent der Anträge werden von privaten Antragstellern, insbesondere zur Sanierung von Wohngebäuden beziehungsweise zur Umnutzungen leer stehender Gebäude für private Wohnzwecke, eingereicht. Dies wirkt sich positiv auf die Wohneigentumsquote in Sachsen aus, die im Bundesvergleich gering ist (Sachsen: 34,1 Prozent, Durchschnitt Bund: 45,5 Prozent). Bisher wurden 1.158 Anträge mit einem Zuschuss von 75 Millionen Euro bewilligt. Damit wurde ein Investitionsvolumen von rund 181 Millionen Euro ausgelöst.
„Ich bin überzeugt davon, dass LEADER der beste Weg zu einer erfolgreichen ländlichen Entwicklung ist. Projekte, die durch Akteure vor Ort selbst ausgewählt werden, sind nachhaltiger und stoßen auf eine größere Akzeptanz. Sachsen hat damit in Deutschland und in Europa ein bemerkenswertes Alleinstellungsmerkmal“, sagte Schmidt.
Der Minister hatte erst kürzlich sechs der insgesamt 30 sächsischen LEADER-Gebiete besucht. Dabei konnte er sich vor Ort vom hohem Verantwortungsbewusstsein, der Eigeninitiative und Kreativität überzeugen. Projekte, wie der Generationenbahnhof in Erlau, der Biedermeierstrand im Sckeuditzer Ortsteil Hayna, das Kinderhaus in Struppen oder die Vernetzung von Teichwirtschaft mit Tourismus bei den Lausitzer Fischwochen sind nur einige Beispiele dieser enormen Bandbreite.
Im vergangenen Jahr legte die Sächsische Staatsregierung zusätzlich das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ auf. „Dieses Förderprogramm stärkt die Ortszentren im ländlichen Raum und ermöglicht zusätzliche Impulse für die Innenentwicklung in unseren Dörfern. Die Ortskerne sollen für ihre Bewohner ein Ort der Begegnung, der Kommunikation und des alltäglichen Lebens sein. Dieses Programm ergänzt damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien“, sagte Schmidt.
Durch das Programm „Vitale Dorfkerne“ wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 69 Vorhaben mit 20 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unterstützt.
Das Programm „Brücken in die Zukunft“ wurde vom Sächsischen Landtag im Dezember 2015 aufgelegt. Mit insgesamt 800 Millionen Euro ist es das größte Investitionsprogramm in die kommunale Infrastruktur seit dem Jahr 1990. Es dient der weiteren Verbesserung der Infrastruktur in den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Mittel dieses Programmes – das sowohl aus Bundes- und Landesmitteln als auch aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gespeist wird – fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum. Auf der Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinie stehen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden rund 342 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen noch die Mittel, die zusätzlich über die Investitionspauschale gewährt werden.
Der Minister warf auch einen Blick in die Zukunft der Förderung für den ländlichen Raum. „Schwierigkeiten bereiten derzeit die hohen bürokratischen Hürden bei der Umsetzung europäischer Programme. Antragsteller und Verwaltungsbehörden würden damit übermäßig belastet“, so Schmidt. Deshalb hat das SMUL die Initiative „ELER-Reset“ gestartet. Dieser Vorschlag zielt auf die neue EU-Förderperiode nach dem Jahr 2020 mit einem Verfahren unter anderen Vorzeichen. Ziel ist es zum Beispiel, das Regelwerk deutlich zu entschlacken, die Kontrollen auf ein verhältnismäßiges Maß zurückzuführen und auf Sanktionen für reine Formfehler zu verzichten.
„Der ländliche Raum Sachsens ist vielfältig. Jede Region hat eigene Stärken, Schwächen und Entwicklungsziele. Die Eigeninitiative und Expertise der Menschen vor Ort sind das entscheidende Kapital für eine zukunfts- und bedarfsorientierte Entwicklung. Die bereitzustellenden Instrumente der Förderung müssen diesen Entwicklungsprozess zukünftig noch besser unterstützen. Aus diesem Grund wird die Staatsregierung mit ressortübergreifend abgestimmten Leitlinien im kommenden Jahr die Wege für eine Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Sachsen abstecken. Dabei knüpfen wir an die im Jahr 2012 erarbeiteten Leitlinien an“, so der Minister abschließend.
Im ländlichen Raum Sachsens lebt etwa die Hälfte der Bürger des Freistaates auf 83 Prozent der Landesfläche. Seine Landschaften und seine kulturellen Werte prägen maßgeblich das Bild Sachsens. Mit seinen zwei Millionen Einwohnern, mit circa 3.000 Dörfern und etwa 500 Klein- und Mittelstädten verfügt der ländliche Raum über wichtige Entwicklungspotenziale.
Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes setzt Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip. Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Insgesamt stehen dem Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2020 rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln zur Verfügung. 40 Prozent der Mittel beziehungsweise rund 427 Millionen Euro sind davon für LEADER-Vorhaben eingeplant.
(Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2017)
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