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Über 300 ausländische Fachkräfte in einem Gesundheitsberuf erhielten im ersten Halbjahr 2017 in Sachsen die notwendigen Berufsanerkennungen, informierte das sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
„Ich freue mich, dass so viele ausländische Fachkräfte ihren Weg nach Sachsen gefunden haben. Sie leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Versorgung unserer Bevölkerung“, so Gesundheitsministerin Barbara Klepsch gestern in Dresden.
Bei den akademischen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte) ist eine Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich, um den Beruf ausüben zu dürfen. Eine Approbation wird nur bei einer gleichwertigen Ausbildung erteilt, eine Berufserlaubnis erfordert hingegen lediglich eine abgeschlossene, aber nicht notwendig gleichwertige Ausbildung. Die Berufserlaubnis wird zeitlich befristet erteilt.
Die größte Gruppe bei den akademischen Heilberufen bildeten mit 158 die ausländischen Ärzte. 33 Ärzte aus EU-Staaten und 40 Ärzte aus Drittstaaten erhielten eine Approbation, 85 Ärzte aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis.
Bei den Zahnärzten wurden 11 Approbationen, davon 3 mit einer Ausbildung in einem EU-Staat und 8 mit einer Ausbildung in einem Drittstaat sowie 6 Berufserlaubnisse erteilt.
An Apotheker wurden 5 Approbationen, davon 3 mit einer Ausbildung in einem EU-Staat und 2 mit einer Ausbildung in einem Drittstaat sowie 3 Berufserlaubnisse erteilt.
Je ein ausländischer Tierarzt erhielt eine Approbation beziehungsweise eine Berufserlaubnis.
Bei den Gesundheitsfachberufen waren die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mit 131 Berufsanerkennungen mit Abstand die größte Gruppe. 93 kamen aus einem EU-Land und 38 aus einem Drittstaat.
An ausländische Physiotherapeuten wurden insgesamt 15 Erlaubnisse erteilt, davon 7 mit einer Ausbildung in einem EU-Staat und 8 mit einer Ausbildung in einem Drittstaat.
Bei den anderen Gesundheitsfachberufen spielten ausländische Ausbildungen zahlenmäßig keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
(Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 20. August 2017)
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