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Um arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, haben Wirtschaftsminister Olaf Lies und Sozialministerin Cornelia Rundt ein neues „Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ vorgestellt.
Ab sofort fördert das Wirtschaftsministerium Unternehmen für die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose mit einer Arbeitsplatzprämie von bis zu 7.000 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr. Das Sozialministerium fördert begleitend hierzu ein intensives Coaching für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien, um die Chancen einer erfolgreichen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Insgesamt stehen für das neue Landesprogramm Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung. 1.000Langzeitarbeitslose können davon profitieren. Das neue Förderprogramm läuft zwei Jahre.
Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Bei der aktuellen Diskussion über den starken Arbeitsmarkt wird leider eine große Gruppe immer wieder ausgeblendet. Gerade die Langzeitarbeitslosen haben immer noch zu geringe Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und brauchen unsere Hilfe und Unterstützung. Ich hoffe mit unserem Programm daher sehr, dass Betriebe / Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie Kommunen oder gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege unser Angebot einer Arbeitsplatzprämie nutzen. Es geht darum, Langzeitarbeitslosen wieder Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das eröffnet die Chance an einer echten gesellschaftlichen Teilhabe. Es ist aber vor allem auch ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Vor einigen Jahren hätten wir solche Projekte fast ausschließlich unter dem sozialpolitischen Gesichtspunkt eingestuft. Heute ist klar: Dies ist viel stärker auch eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Auch diese Tatsache könnte einen zusätzlichen Motivationsschub für die Teilnehmer bedeuten. Die Jobcenter fördern zudem die entstehenden Lohnkosten mit bis 75 Prozent.“
Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wichtig ist es, einen umfassenden Blick auf die Vermittlungshemmnisse zu legen, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen. Das können gesundheitliche Einschränkungen sein, fehlende berufliche oder soziale Kompetenzen sowie familiäre Schwierigkeiten. Im Einzelfall sind auch verfestigte familiäre Strukturen erkennbar, die zum Teil in den Generationen weitergegeben werden. Unsere Programme setzen am individuellen Hilfebedarf an und sehen den Menschen und die Familien als Ganzes. Wir helfen passgenau dort, wo Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt notwendig ist. So können wir soziale Teilhabe für die gesamte Familie fördern und Armut verhindern.“
Mit der Arbeitsplatzprämie werden Arbeitgeber gefördert, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten bereitstellen. Der Arbeitsplatz muss mit einer Person besetzt werden,
Die Förderung des Landes beträgt 7.000 Euro pro Jahr bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden beziehungsweise 5.000 Euro bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 20 und unter 30 Stunden pro Arbeitsplatz und Jahr. Die Prämie wird maximal für eine Dauer von 24 Monaten gewährt. Die Arbeitszeit des bereitgestellten Arbeitsplatzes muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen. Das auf dem bereitgestellten Arbeitsplatz zu zahlende Entgelt muss mindestens TVöD Entgeltgruppe 2 entsprechen.
Die Antragstellung erfolgt über das örtliche Jobcenter. Das Jobcenter prüft den Antrag und leitet ihn dann an die NBank weiter. Die NBank bewilligt den Antrag und zahlt die Förderung aus.
An dem Coachingprogramm können vorrangig alle Personen teilnehmen, die mit der Arbeitsplatzprämie gefördert werden sowie alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehreren vermittlungsrelevanten Hemmnissen und alle Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zu den Hemmnissen zählen insbesondere:
Das Coachingprogramm wird passgenau auf die jeweiligen Anforderungen der Leistungsberechtigten ausgerichtet. Es soll vorrangig dazu dienen, die Aufnahme eines Arbeitsplatzes oder Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen und zu begleiten. Es kann beispielsweise die folgenden Angebote umfassen:
Soweit es erforderlich und kein anderer Kostenträger zuständig ist, können auch die Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Kurse (Rückenschule, Kurse zur Ernährungsberatung etc.) übernommen werden. Weitere Informationen zu den Coachingangeboten geben die örtlichen Jobcenter. Die Maßnahmen werden entweder durch das Jobcenter selbst oder externe Maßnahmeträger durchgeführt. Die Laufzeit der Angebote beträgt bis zu zwei Jahre und wird von den örtlich zuständigen Jobcentern vermittelt.
(Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 25. Juli 2017)
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