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Um den aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung und dem wachsenden Druck auf dem Wohnungsmarkt besser Rechnung tragen zu können, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Aktualisierung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen begonnen. Er soll die Wohnungsnachfrage und Baupotenziale ermitteln, die stadtentwicklungspolitischen Leitlinien und Ziele des Wohnungsbaus darstellen sowie geeignete Instrumente und Maßnahmen benennen.
Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 bietet eine langfristige Orientierung zur Wohnraumentwicklung Berlins. Sein Ziel ist es, preiswerten Wohnraum zu sichern und zusätzlichen Wohnraum sowohl in den bestehenden Quartieren als auch an neuen Standorten zu schaffen.“
Bei der Arbeit am StEP Wohnen 2030 wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch einen Begleitkreis unterstützt, der unter Leitung der Senatsbaudirektorin Regula Lüscher am 21. März 2017 seine Arbeit aufgenommen hat. Mitglieder des Kreises sind Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Stadtgesellschaft, der Bezirke und unabhängige Expertinnen und Experten.
Bis zum Sommer 2017 werden die Mitglieder des Begleitkreises gemeinsame Eckpunkte für die Aktualisierung des StEP Wohnen entwickeln. Diese Ergebnisse fließen in einen ersten Senatsbeschluss ein. Im Verlauf des kommenden Jahres werden dann weitere Maßnahmen und Instrumente diskutiert und konkretisiert. Ende 2018 soll der StEP Wohnen 2030 insgesamt durch einen zweiten Senatsbeschluss verbindlich beschlossen werden.
(Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. März 2017)
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