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Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. November 2016
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit führen seit Oktober 2016 über einen Zeitraum von drei Jahren in Baden-Württemberg das „Punktebasierte Modellprojekt für ausländische Fachkräfte“ (PuMa) durch. Mit PuMa können wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Ausrichtung der Fachkräftezuwanderung gewonnen werden.
Im Rahmen von PuMa wird beruflich qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten mit einem qualifizierten Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf erstmals der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in Berufe geöffnet, in denen gegenwärtig kein Engpass auf dem Arbeitsmarkt besteht und die deshalb nicht auf der „Positivliste“ aufgeführt sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Fachkraft bestimmte Kriterien zur Integrationsfähigkeit erfüllt. Die einzelnen Kriterien zur Integrationsfähigkeit sind hierbei mit Punkten bewertet, wobei in der Summe 100 Punkte erreicht werden müssen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Deutschkenntnissen für die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft sind diese das zentrale Kriterium. Liegen fortgeschrittene Deutschkenntnisse vor, ist ein Direktzugang zum deutschen Arbeitsmarkt möglich (100 Punkte). Bei geringeren Deutschkenntnissen kann eine Arbeitsmarktzulassung nur erfolgen, wenn die Bewerber eine Verbundenheit zu Deutschland vorweisen können oder ihre Anpassungsfähigkeit an neue sprachliche und kulturelle Rahmenbedingungen bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt haben. Dabei gilt ein Baukastenprinzip: Mindestens 25 Punkte müssen durch Deutschkenntnisse erzielt werden, das heißt bei Deutschkenntnissen unterhalb des Niveaus A2 ist kein Arbeitsmarktzugang möglich. Die übrigen Kriterien können beliebig kombiniert werden, um die benötigte Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erreichen (siehe Grafik).
Bewerber, die über eine hinreichende Integrationsfähigkeit verfügen und das Berufsanerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden von der Bundesagentur für Arbeit in einen Kandidatenpool aufgenommen und an Arbeitgeber vermittelt. Sobald ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, dürfen die vorgeprüften Bewerber – unter Einhaltung der visarechtlichen Vorschriften – nach Deutschland einreisen. Durch das neue Verfahren wird die Zeit zwischen der Bewerberauswahl durch den Arbeitgeber und der Einreise deutlich verkürzt.
Mit Baden-Württemberg wurde für das Pilotprojekt eine Modellregion ausgewählt, die sich durch eine niedrige Arbeitslosenquote sowie einen hohen Fachkräftebedarf auszeichnet. Mit insgesamt elf Welcome Centern verfügt die Region zudem über eine etablierte Unterstützungsinfrastruktur für ausländische Fachkräfte und interessierte Betriebe, von der PuMa besonders profitieren kann.
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