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Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 30. Juli 2016
Bei seiner Klausurtagung in Sankt Quirin am Tegernsee hat der Ministerrat das Strukturkonzept für Chancen im ganzen Land beschlossen.
Die Bayerische Verfassung gibt uns den Auftrag, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in allen Regionen zu sorgen (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 BV). Für Chancen, Arbeit, Perspektiven im ganzen Land haben wir große Erfolge erreicht: Die Arbeitslosenzahlen in den Regierungsbezirken sind niedrig und haben sich in den letzten Jahren weitgehend angenähert. Im Jahr 2005 betrug die Spannweite zwischen den Regierungsbezirken in Bayern noch 3,4 Prozent, während sie im Jahr 2015 mit nur noch 1,2 Prozent um zwei Drittel niedriger lag. In den letzten zehn Jahren sind 900.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Dies ist die Ernte einer jahrzehntelagen offensiven Strukturpolitik wie etwa durch die Gründungen der Fachhochschulen und Existenzgründerzentren überall im Land. In der Hochschulpolitik schaffen wir mit dem Universitätsklinikum Augsburg und der Hochschule Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit nochmals zwei neue Leuchttürme.
Bester Ausweis für das positive Klima sind die aktuell niedrigste jemals gemessene Arbeitslosigkeit und die steigenden Geburtenraten. Bayern ist Chancenland. Diesen Weg gehen wir weiter und fördern den Aufschwung gezielt in strukturschwächeren Kommunen und Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, die es in jedem Regierungsbezirk gibt. Dafür wollen wir noch punktgenauer und vernetzter handeln.
Chancen im ganzen Land – dafür steht unsere Heimatstrategie mit ihren fünf Säulen kommunaler Finanzausgleich, Strukturentwicklung für ganz Bayern, Breitbandausbau und eGovernment, Nordbayern-Initiative und Behördenverlagerung. 2015 haben wir den Startschuss für die größte Behördenverlagerung der letzten Jahrzehnte gegeben und senden damit starke Signale für Standortentscheidungen der Wirtschaft: Wir verlegen über 50 staatliche Einrichtungen in ländliche Regionen (mit über 3.155 Personen: 2.225 Beamte und Tarifbeschäftigte sowie 930 Studierende). Eine strukturelle Leitentscheidung war insbesondere die Etablierung eines zweiten Dienstsitzes des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg („Heimatministerium“). Damit schaffen wir sichere Arbeitsplätze und Chancen für Wachstum in ganz Bayern.
Nun zünden wir die nächste Stufe und wollen erstmals ein ganzes Staatsministerium verlagern. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege soll von München nach Nürnberg und damit in das Herz der Gesundheitsregion Franken umziehen. Damit setzen wir wichtige strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum. Für die Gesundheitsregion Franken bietet sich die einmalige Chance, Synergien und Effizienzsteigerungen zu erzielen und weiter zu wachsen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beschäftigt über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Ressort bündelt alle Themen der Gesundheit und Pflege, das heißt Krankenhausversorgung, Gesundheitspolitik, ambulante Versorgung, Krankenversicherung, Gesundheitsdienste, Pflege und Prävention. Die Arbeit des Ministeriums ist stark vom engen Kontakt mit den Akteuren im Gesundheitsbereich geprägt. Die Europäische Metropolregion Nürnberg hat sich unter der Bezeichnung „Medical Valley EMN“ besonders der Medizintechnik verschrieben mit Global Playern wie Siemens und mittelständischen Betrieben. Die Universitätsklinika in Erlangen und Würzburg sind Pioniere für Spitzenmedizin. An der Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg werden wir den Gesundheitsbereich ausbauen. Hinzu kommen das „Green Hospital Lichtenfels“, das Zentrum für Telemedizin in Bad Kissingen und zahlreiche weitere Projekte im Gesundheitsbereich. Diese fachlichen Vernetzungen sind neben den strukturpolitischen Zielen wichtige Gründe für den Umzug des Gesundheitsministeriums.
Zusätzlich zur Verlagerung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unterstützen wir mit weiteren Maßnahmen den Strukturwandel in betroffenen Regionen:
Bei allen Veränderungen gilt wie in der Vergangenheit: Wir verlagern sozialverträglich. Wir werden größtes Augenmerk auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen legen. Bei der konkreten sozialverträglichen Ausgestaltung der Verlagerungen bekennt sich die Staatsregierung zu dem Personalrahmenkonzept und die darin enthaltenen Garantien, wie wir es begleitend zur „Heimatstrategie: Behördenverlagerungen“ beschlossen haben (Kabinettsbeschluss vom 1. März 2016). Wir wissen: Eine erfolgreiche Verlagerung gelingt nur gemeinsam mit den Beschäftigten!
Die für die Umsetzung der Behördenverlagerungen zuständigen Ressorts (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege; Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) werden beauftragt, dem Ministerrat ein jeweils mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgestimmtes Verlagerungs- beziehungsweise Errichtungskonzept einschließlich einer zeitlichen Planung, der finanziellen Auswirkungen sowie ein Personaleinzelkonzept vorzulegen. Die Konzepte sind so rechtzeitig zu erstellen, dass erste Umsetzungsschritte bereits im Jahr 2017 verwirklicht werden können.
Die von den zuständigen Ressorts zu erarbeitenden Konzepte werden wir mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie den Personal- und Schwerbehindertenvertretungen intensiv erörtern.
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