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Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Juli 2016
Im Jahr 2015 war die Zuwanderung nach Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) so hoch wie nie zuvor. Im Berichtsjahr sind insgesamt 2.137.000 Personen nach Deutschland zugezogen. Das waren 672.000 Zuzüge mehr als im Jahr 2014 (+46 Prozent). Insgesamt 998.000 Personen zogen im Jahr 2015 aus Deutschland fort, 83.000 mehr als im Vorjahr (+9 Prozent). Damit ergibt sich mit einem Wanderungsüberschuss von 1.139.000 Personen aus der Bilanzierung der Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands ein neuer Höchststand seit Bestehen der Bundesrepublik.
Der Anstieg der Zuzüge nach Deutschland im Jahr 2015 ist auf die stärkere Zuwanderung ausländischer Personen zurückzuführen: Von den insgesamt 2.137.000 Zuwandernden hatten 2.016.000 einen ausländischen Pass, das waren 674.000 (+50 Prozent) mehr als im Jahr 2014. Dagegen ist die Zahl der Zuzüge von Deutschen – dazu zählen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie aus dem Ausland zurückgekehrte Deutsche – mit rund 121.000 Personen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Von den 998.000 Abgewanderten aus Deutschland im Jahr 2015 waren 859.000 ausländische Personen (+94.000) und 138.000 Deutsche (–10.000). Im Saldo aus Zu- und Fortzügen ergibt sich daraus ein Wanderungsüberschuss ausländischer Personen von rund 1.157.000 Personen (2014: +577.000) und ein Wanderungsverlust deutscher Bundesbürgerinnen und -bürger von 18.000 Personen (2014: –26.000). Damit werden die vorläufigen Ergebnisse der Schnellschätzung vom 21. März 2016 für die Wanderungen ausländischer Personen im Wesentlichen bestätigt.
Rund 45 Prozent der Zugewanderten waren Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), 13 Prozent besaßen Staatsangehörigkeiten aus anderen europäischen Ländern, 30 Prozent hatten die Staatsangehörigkeit eines asiatischen Staates und 5 Prozent die Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Staates. Beim Wanderungsüberschuss untergliedert nach der Staatsangehörigkeit ergibt sich ein etwas anderes Bild: Den größten Anteil hatten hier mit 47 Prozent Bürgerinnen und Bürger asiatischer Staaten. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ergab sich ein Anteil von 27 Prozent, für Bürgerinnen und Bürger aus anderen europäischen Ländern ein Anteil von 11|Prozent sowie für Personen eines afrikanischen Staates ein Anteil von 7 Prozent. Die Unterschiede zwischen Zuwanderung und Wanderungsüberschuss entstehen dadurch, dass der hohen Zahl von Zuzügen aus der EU wie in den vergangenen Jahren eine ebenfalls hohe Zahl von Fortzügen gegenüber steht.
Der Wanderungsüberschuss Asiens stieg vor allem für Personen mit Staatsangehörigkeit aus Syrien (von 66.000 auf 298.000), Afghanistan (von 11.000 auf 80.000), Irak (von 4.000 auf 60.000) und Pakistan (von 7.000 auf 20.000). Aus Europa gab es eine Zunahme vor allem für Personen mit Staatsangehörigkeit aus Albanien (von 12.000 auf 47.000) sowie in der EU aus Rumänien (von 80.000 auf 92.000), Kroatien (von 25.000 auf 40.000) und Bulgarien (von 35.000 auf 40.000). Zeitgleich ging der Wanderungsüberschuss für Personen mit Staatsangehörigkeit aus Serbien von 15.000 auf 7.000 zurück.
Alle Bundesländer hatten eine positive Wanderungsbilanz mit dem Ausland. Allerdings entfielen knapp drei Viertel der Zuwanderung ausländischer Personen auf insgesamt nur fünf Bundesländer: Der Wanderungsüberschuss war besonders hoch in Nordrhein-Westfalen (277.000 Personen), Baden-Württemberg (173.000 Personen), Bayern (169.000 Personen), Niedersachsen (115.000 Personen) sowie Hessen (95.000 Personen).
Auch wenn die Wanderungsstatistik keine Angabe zum Aufenthaltsstatus liefert, lässt die Staatsangehörigkeit der Migrantinnen und Migranten darauf schließen, dass die Zuwanderung von Schutzsuchenden einen großen Anteil am Anstieg der Zuwanderung im Jahr 2015 hatte. Parallel dazu setzte sich der in den Vorjahren stetige Anstieg der Zuwanderung der neuen EU-Mitglieder weiter fort.
In der Wanderungsstatistik werden Zuzüge und Fortzüge von Personen dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen bei den zuständigen Meldebehörden an- beziehungsweise abgemeldet werden. Schutzsuchende sind meldepflichtig und demnach grundsätzlich in den Wanderungszahlen enthalten. 2015 dürfte es jedoch eine Untererfassung dieser Personengruppe gegeben haben, die nicht quantifiziert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Erfassung aller Schutzsuchenden durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen Fehlbuchungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb Deutschlands können auch Doppelerfassungen vorgekommen sein.
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