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Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 7. Juli 2016
Mit dem Gesetzentwurf wird der Grundsatz des Förderns und Forderns verankert. Ziel ist die Verbesserung der Integration von Schutzberechtigten in die Gesellschaft, insbesondere in den Arbeitsmarkt sowie die weitere Beschleunigung der Asylverfahren. Die Bleibeperspektive, der Status und die individuellen Bedarfe der Flüchtlinge werden dabei ebenso berücksichtigt wie der Grundsatz aufeinander aufbauender Integrationsschritte, ohne dass damit eine Vorfestlegung für die jeweils nächste Stufe verbunden ist.
„Mit dem Integrationsgesetz stellen wir bestimmte Anforderungen an die Menschen, die hier wahrscheinlich bleiben werden. Wir fordern etwas von ihnen – und wir fördern sie auch. Und für das Fördern erwarten wir zu Recht Einsatz und Engagement: Es geht um das Sprechen unserer Sprache, um ein eigenes Einkommen, um die Achtung unserer Rechtsordnung“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.
„Das Integrationsgesetz dient auch – wenn nicht sogar: vordergründig – unserem ureigenen nationalen Interesse, wenn wir sozialen Frieden, eine finanzielle Balance der Sozialsysteme und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern wollen. Mein Ziel ist es, die große Hilfsbereitschaft und Integrationskraft in Deutschland zu erhalten.“ Mit klaren Anforderungen und mehr Steuerung könne man die Akzeptanz und das Vertrauen in den Integrationsprozess in der Bevölkerung stärken und Gefühlen der Überforderung, der Überfremdung – ja auch der Angst vor sozialer Konkurrenz begegnen, so der Bundesinnenminister.
Im Einzelnen werden folgende Bereiche neu geregelt:
„Integration, die allen hilft. Deutschland kann das.“ Unter dieser Überschrift hat die Bundesregierung ein neues Internetportal gestartet. Anlass ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum neuen Integrationsgesetz.
Ob beim THW in Hessen oder im Seniorenheim in Bayern: Die neue Internetseite zeigt, dass vielerorts die Integration der Flüchtlinge gelingt. Dabei sind beide Seiten gefragt: die zu uns gekommenen Menschen erhalten vom Staat Angebote. Die Bundesregierung finanziert über verschiedene Programme zahlreiche Integrationsprojekte. Gleichzeitig müssen sich die Flüchtlinge selbst aktiv um ihre Integration bemühen. Dieser Grundsatz „Fördern und Fordern“ ist auch Leitgedanke des Integrationsgesetzes.
Auf der Online-Plattform www.deutschland-kann-das.de macht eine Landkarte mit bundesweit über 200 Integrationsprojekten und Initiativen das vielfältige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern deutlich. Die Liste der Projekte wird laufend erweitert. Es ist auch möglich, Initiativen zu melden.
Zudem finden sich auf der Seite alle aktuellen Informationen zur Integrations- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Mit anschaulichen Grafiken, kurzen Videos und Antworten auf mögliche Fragen erhalten die Nutzer Informationen aus erster Hand.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Integration der Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben können, gelingt. Um sie in unsere Gesellschaft und in unseren Arbeitsmarkt einzubinden, sind allerdings gemeinsame Anstrengungen sowie ein offener Dialog notwendig. Diesen Austausch führt die Bundesregierung mit zahlreichen Institutionen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.
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