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Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30. Juni 2016
Vor acht Tagen ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Seitdem gibt es im Freistaat wieder die Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Bayerische Mütter und Väter wissen das zu schätzen. Hier die wichtigsten Zahlen zum Bayerischen Betreuungsgeld, Stand 30. Juni 2016:
Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller spricht die Bilanz der ersten Woche eine ganz eindeutige Sprache: „Das Bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. Wir unterstützen alle Eltern, egal, für welchen Lebensplan sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Bayerische Betreuungsgeld.“
Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. Das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2015 – eine Versorgungslücke zwischen dem Bundes- und dem Bayerischen Betreuungsgeld gibt es deshalb nicht. „Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb so kurzer Zeit, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben“, so Müller.
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