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Meldung des Bundespresseamtes vom 15. März 2016
Versorgungsstärkungs-, Krankenhausstruktur- und E-Health-Gesetz – drei große Gesetze dieser Legislaturperiode geben Antworten auf die zunehmend älter werdende Bevölkerung. Sie geben auch Antworten auf den medizinisch-technischen Fortschritt. Die damit verbundenen Chancen zu sehen, forderte Bundesminister Gröhe.
Den Zugang zu gleichwertigen medizinischen Leistungen, egal wo jemand lebe oder was er verdiene, ist für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein Markenzeichen in der Gesundheitsversorgung. Im US-amerikanischen Vorwahlkampf werde noch darum gerungen, dass die Menschen nach Bedarf und nicht nach Einkommen medizinisch versorgt werden. Gröhe nannte markante Zahlen: 11,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für Gesundheit aufgewendet; in den USA sind es acht Prozent. Allein an einem Tag werde in Deutschland mehr als eine halbe Milliarde für Erkrankungen ausgegeben. Fünf Millionen Menschen sind im Gesundheitssektor beschäftigt. Zum Vergleich: In der Automobil-Branche arbeiten 800.000 Beschäftigte.
Die hohe Zahl der Beschäftigen im Gesundheitswesen habe damit zu tun, dass es hauptsächlich um personale Zuwendung gehe. Gerade in der Altenpflege werde in Zukunft mehr Personal gebraucht. Die Menschen würden älter - was für Gröhe eine positive Nachricht sei. „Uns werden viele gute Jahre geschenkt“, so Gröhe. Andererseits wachsen die Herausforderungen, Stichwort Multimorbidität: hochbetagte Patienten haben oft mehrere Krankheiten - beispielswese Krebs und Demenz.
Gröhe warb dafür, die neuen Gesetze im Zusammenhang zu sehen. „Sie haben im Kern mit der Frage zu tun: Wie verändert sich das Krankheitsbild?“ Nicht jeder Leistungserbringer im Gesundheitswesen solle nur seinen Fall sehen, sondern wie Umfeld, Pflege und andere Umstände bei einer Krankheit zusammenhingen. Hier gelte es Brücken zu bauen statt Mauern zwischen den Sektoren Ambulant / Stationär / Niedergelassene hochzuziehen. Er verwies auf den Innovationsfonds, der im Versorgungsstärkungsgesetz verankert ist. Über vier Jahre könnten hier für 300 Millionen Euro jährlich neue Formen der Zusammenarbeit erprobt werden.
Beim Krankenhausstrukturgesetz sei der Grundgedanke Arbeitsteilung. Nicht jedes der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland könne in jedem Bereich die gleiche Qualität sichern. „Wir brauchen intelligente Arbeitsteilung“, sagte Gröhe. Das neue unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen bringe hier einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Patienten und Versorgern.
„Wir brauchen eine mutigere Nutzung von IT im Gesundheitswesen“, forderte der Minister. Das E-Health-Gesetz schaffe mehr Möglichkeiten für den Austausch zwischen den Beteiligten. Es verbessere den Datenschutz. Mit Telemedizin werde es möglich, eine gute Versorgung in dünn besiedelten Gebieten mit der Expertise von Spezialkliniken anzubieten.
Zu dem noch in den Beratungen befindlichen Korruptionsschutzgesetz betonte Gröhe, dass es ihm besonders um Fairness gehe. Das Gesetz soll die Souveränität von medizinischen Entscheidungen und damit das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis schützen.
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