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Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 22. Februar 2016
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. Bei der Landespressekonferenz stellte Minister Alexander Bonde die Programmentscheidung für 2016 vor. So stehen in diesem Jahr insgesamt 65,6 Millionen Euro bereit, um Projekte von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden zu fördern. Profitieren werden 344 Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum.
„Der Ländliche Raum hat für uns Priorität. Wir setzen uns dafür ein, dass er auch weiterhin ein attraktiver und zukunftsfähiger Lebens- und Wirtschaftsraum bleibt. Wir haben daher das Fördervolumen nochmals aufgestockt auf jetzt 65,6 Millionen Euro. Damit setzen wir in der Fläche gezielte Impulse für die Zukunft unserer Heimat und bekennen uns klar zum Ländlichen Raum“, sagte Bonde. Im Jahr 2010 lag das ELR-Fördervolumen noch bei 50,9 Millionen Euro. Förderschwerpunkte sind die Bereiche Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. „Wir setzen dabei bewusst auf die Innenentwicklung, um Ortskerne lebendig zu halten. Dabei fördern wir Umbauten und Modernisierungen stärker als Neubauten“, so Bonde.
In diesem Jahr liegt das Investitionsvolumen für die Umsetzung der Projekte bei rund 416 Millionen Euro. Insgesamt unterstützt das Land 712 Projekte. Diese teilen sich auf in 333 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 24 Grundversorgungsprojekte, 58 Gemeinschaftseinrichtungen, 265 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 32 weitere Projekte. Bei letzteren handelt es sich beispielsweise um Bürgerbeteiligungsprozesse. „Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen nehmen unser Förderspektrum sehr gut an. Das sehen wir sowohl an der Vielzahl der Anträge als auch an der Vielfalt ganz unterschiedlicher Projektideen“, so der Minister.
Neben der jetzt getroffenen ELR-Programmentscheidung mit 55,1 Millionen Euro gibt es 2016 noch weitere Gelder für den Ländlichen Raum. Dazu gehört die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ mit weiteren sechs Millionen Euro. Zudem stehen für Projekte aus dem EU-Programm LEADER zusätzlich 4,5 Millionen Euro über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bereit. „Dies zeigt deutlich die hohe Bedeutung, die die Landesregierung dem Ländlichen Raum zumisst“, so Bonde abschließend.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderinstrument für den Ländlichen Raum. Das Land hat 2014 die Förderschwerpunkte des Programms neu gesetzt. Ziel dabei war es, ein Förderprogramm zu entwickeln, das Lösungen für die Bewältigung der neuen Herausforderungen im Ländlichen Raum möglich macht. Dazu gehört, dass der Ländliche Raum gestärkt, eine nachhaltige Innenentwicklung betrieben, die interkommunale Zusammenarbeit forciert und die Bürgerbeteiligung gestärkt wird.
Die Förderschwerpunkte sind Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und die Verringerung des Flächenverbrauches gelegt. Das ELR unterstützt beispielsweise die Erhaltung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude durch Umnutzung zu zeitgemäßem Wohnraum, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäuser.
Wichtig sind auch die Bereitstellung neuer und zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität. Die Aufnahmeanträge stellen die Städte und Gemeinden. Sie enthalten Infrastrukturprojekte, Wohnbauprojekte und Unternehmensinvestitionen. Auf Ebene des Landkreises werden die Aufnahmeanträge in den Koordinierungsausschüssen beraten und priorisiert. Die Ergebnisse werden an die Regierungspräsidien gegeben. Diese legen dem Ministerium einen Entscheidungsvorschlag vor.
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