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Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes vom 24. November 2015
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Ministerium für Finanzen und Europa haben in der Landespressekonferenz am Dienstag gemeinsam ein Förderprogramm zur behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums vorgestellt. Sozialministerin Monika Bachmann: „Die Wohnraumförderung soll Menschen unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Das sind in zunehmendem Maße auch ältere Menschen und behinderte Menschen.“
Finanzstaatsekretär Dr. Axel Spies ergänzte: „Mit diesem Sonderprogramm können Mietwohnungen und eigene Häuser so umgebaut werden, dass die Bewohner länger selbstbestimmt darin leben können. Deshalb stellt das Finanzministerium 1,5 Mio. Euro aus der sozialen Wohnraumförderung über zwei Jahre verteilt für das Sonderprogramm zur Verfügung.“
Mit Mitteln aus der sozialen Wohnraumförderung werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten in bestehendem selbst genutztem Wohneigentum und in vorhandenen Mietwohnungen gefördert. Die Laufzeit des Programms dauert bis 31.12.2017. Zielgruppe sind Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ bzw. und/oder Pflegestufe nach SGB XI.
„Für viele pflegebedürftige und gehbehinderte Menschen bilden die Wohnung und das Wohnumfeld den zentralen Lebensmittelpunkt. Oftmals sind sie jedoch gezwungen, allein wegen vorhandener baulicher Barrieren ihrer Wohnung oder wegen Einschränkungen in den Nutzungs- oder Zugangsmöglichkeiten ihr gewohntes Umfeld zu verlassen. Sie müssen dann nicht selten in ein Heim bzw. eine Pflegeeinrichtung wechseln, obwohl bauliche Anpassungen den Verbleib in der vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglicht hätten. Hier wird das neue Programm helfen“, erläuterte Ministerin Bachmann.
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