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Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2015
Bei der Entwicklung altengerechter Quartiere können Städte und Gemeinden voneinander lernen. Deshalb unterstützt das Land auch den Austausch von Kommunen untereinander. „Ich freue mich, dass die Mehrheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen die altengerechte Quartiersentwicklung als zukunftsweisende Antwort auf den demographischen Wandel begreift. Denn die meisten Menschen möchten auch bei Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Fachtagung „Quartier konkret – Wie werden altengerechte Quartiere geschaffen?“, zu der die Ministerin nach Essen eingeladen hatte. Die Tagung bietet hauptamtlich in Kommunen und Verbänden Tätigen erstmals eine Möglichkeit zum Austausch über altengerechte Quartiersentwicklung.
„Für altengerechte Quartiere gibt es kein Patentrezept, denn die Quartiere werden so unterschiedlich sein, wie die Menschen, die dort leben. Aber Städte und Gemeinden können durch gute Praxisbeispiele, Vernetzung und Austausch voneinander profitieren“, betonte die Ministerin. Für das im Januar 2015 gestartete Angebot der Förderung von hauptamtlichen Quartiersmanagerinnen und -managern haben bereits 35 der 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen einen Antrag gestellt, weitere Kommunen signalisieren Interesse an einer solchen Förderung.
Städte und Gemeinden nehmen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere eine Schlüsselrolle ein. Daher unterstützt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Kommunen durch das Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aktiv auf diesem Weg. Für die Beschäftigung einer Quartiersmanagerin oder eines Quartiersmanagers stehen jährlich insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt können damit für drei Jahre pro Jahr bis zu 40.000 Euro beantragt werden, die in einem Quartier für Personal- und Sachkosten sowie teilhabeorientierte Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen bestimmt sind. Bei den Personalkosten deckt diese Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten ab.
Mit Hilfe von Quartiersmanagerinnen und -managern können Städte und Kreise den Prozess zur altengerechten Umgestaltung von Wohnvierteln entscheidend voranbringen. Hierbei geht es vor allem darum, die für die individuelle Situation vor Ort notwendigen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu organisieren, die Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarf sicherzustellen und die Möglichkeit zur Teilhabe an Gemeinschaften zu stärken.
Im Rahmen des „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ bietet das Land Kommunen außerdem Unterstützung durch das im Juni 2013 eröffnete „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ mit Sitz in Bochum an. Neben individueller Beratung können die Kommunen auch mit Hilfe eines modularen Baukastens Möglichkeiten zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung erhalten. Unter „Quartier“ ist dabei der Ort zu verstehen, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Das kann ein Stadtviertel, ein Dorf oder im dünn besiedelten ländlichen Bereich auch ein Gebiet mit mehreren kleinen Siedlungen sein.
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