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Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 17. September 2015
Anlässlich der 61. Sitzung des Landespflegeausschuss am 17. September 2015 in Wiesbaden stellte der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, die neuesten Ergebnisse des Hessischen Pflegemonitors vor und kündigte an, dass die Hessische Landesregierung zum 1. Januar 2016 die Finanzierung der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen erhöhen wird.
„Mit dem Hessischen Pflegemonitor stellt das Land Hessen allen Verantwortlichen ein wissenschaftlich fundiertes Steuerungsinstrument zur Verfügung, um die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten zu können. Die Daten werden alle zwei Jahre aktualisiert und weisen sowohl die aktuellen Personalbedarfe im Bereich der Pflege als auch Vorausberechnungen für die nächsten Jahre aus“, erklärte der Minister.
„Die Daten zeigen, dass die Nachfrage nach Pflegekräften in allen Versorgungssektoren und insbesondere in der Altenpflege schneller steigt, als das Angebot bei Absolventen und vermittelbaren Arbeitslosen trotz der weiter gestiegenen Anstrengungen im Ausbildungsbereich mithalten kann“. Aufgrund dieser Situation kommt es in Hessen weiterhin zu sich vergrößernden Fachkräfteengpässen bei Altenpflegern in einem Umfang von durchschnittlich 15 Prozent des Beschäftigtenbestands und bei Gesundheits- und Krankenpflegern in einem Umfang von durchschnittlich 6 Prozent des Beschäftigtenstandes. „Insgesamt haben die Stellenbesetzungsprobleme weiter zugenommen, teilweise können Stellen nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden oder die Öffnung neuer Angebote kann nicht wie geplant erfolgen, weil das passende qualifizierte Personal nicht gefunden werden kann.“
Die Analysen zeigten auch, so der Minister weiter, dass in allen Gebietskörperschaften für Altenpfleger Engpässe vorliegen. Nur im Werra-Meißner-Kreis reichte das Angebot aus, um die Nachfrage nach Altenpflegern zu decken. Die größten Engpässe zeigten sich weiter vor allem in den Regionen im Süden Hessens wie dem Landkreis Mainz-Kinzig, dem Landkreis Offenbach, dem Landkreis Main-Taunus, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Odenwald sowie für die Städte Frankfurt und Wiesbaden. „Aber auch im Landkreis Kassel und im Lahn-Dill-Kreis zeigten sich große Engpässe“, erläuterte der Minister. Hessenweit fehlten 2014 in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und bei ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Altenpflege insgesamt 4.570 Pflegekräfte (2.557 Altenpfleger und 2.013 Gesundheits- und Krankenpfleger). „Und es besteht nicht nur aktueller Mangel, sondern aufgrund des demografischen Wandels und des bestehenden altersbedingten Ersatzbedarfs bei den Beschäftigte in der Pflege ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2020 der Beschäftigtenbestand in der ambulanten und stationären Altenpflege um 3.172 Altenpfleger und 2.069 Gesundheits- und Krankenpfleger erweitert werden muss, um die bestehende Versorgungsqualität beizubehalten“, verdeutlichte der Minister die zukünftigen Herausforderungen.
Deshalb rief der Hessische Minister für Soziales und Integration alle Partner der Ausbildung zu einer nochmaligen Verstärkung der Anstrengungen im Ausbildungsbereich auf. Auch wegen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ konnten die Anfängerzahlen im Schuljahr 2013/14 noch einmal auf 2.238 Anfänger gesteigert werden. „Dies ist ein schöner Erfolg, der viele Mütter und Väter hat“, freute sich der Minister. „Wir sind also auf dem richtigen Weg, aber angesichts der großen Engpässe und des zukünftig wachsenden Personalbedarfs dürfen wir nicht nachlassen, weiter alle Stellschrauben der Fachkräftesicherung auf allen Ebenen zu bewegen.“
Die Hessische Landesregierung finanziert seit Jahren die berufsfachschulische Erstausbildung in den Altenpflegeberufen. „Wir haben 2012 nicht nur die Obergrenze der landesfinanzierten Schulplätze aufgehoben, sondern werden zum Haushaltsjahr 2016 auch die Schulgeldpauschalen erhöhen.“ Dies ist auch als Signal an die Altenpflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung zu verstehen, dass die Hessische Landesregierung die Qualitätssicherung der Ausbildung befördern möchte. „Eine attraktive Ausbildung ist eine wesentliche Stellschraube, um einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten“, ist der Minister überzeugt.
Deshalb begrüße die Hessische Landesregierung auch die Bestrebungen der Bundesregierung, mit der neuen einheitlichen Pflegeausbildung ein attraktives Berufsbild zu schaffen, das den Anforderungen der gewandelten Versorgungsstrukturen und den Pflegebedarfen der Patienten entspricht, führte der Minister weiter aus. „Eine einheitliche Erstausbildung ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen eine uneingeschränkte Anerkennungsfähigkeit des Berufsabschlusses im europäischen Ausland und einen Wechsel innerhalb der Versorgungssektoren und des Aufgabengebietes im Laufe ihres Berufslebens. Dadurch wird die Flexibilität für die Pflegekräfte und die Attraktivität des Berufes generell erhöht“, hob der Hessische Sozialminister heraus. „Und da sowohl die Zulassungsvoraussetzungen Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und Helferausbildung EU-konform als deutscher Sonderweg abgesichert wurden, ist keine Verschärfung des Zugangs erfolgt. Zusätzlich wird das neue Pflegeberufegesetz auch die gesetzlichen Grundlagen für einheitliche Vorgaben für die Entwicklung von Bachelorstudiengänge festlegen. Hiermit kann dann auch zukünftig Abiturienten ein attraktives Ausbildungsangebot für die Pflegeberufe gemacht werden.“
Angesichts des demografisch bedingten Rückgangs bei den Absolventen der allgemeinbildenden Schulen kann der Blick aber nicht nur in Richtung Erstausbildung gehen. „Gerade im Bereich der Nachqualifizierung von an- und ungelernten Pflegehilfskräften und im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung (Bildungsgutscheine) arbeitsloser Menschen liegen erhebliche stille Reserven für die Gewinnung von Fachkräften in der Altenpflege“, betonte der Hessische Sozial- und Integrationsminister.
Die Hessische Landesregierung hat sich in den letzten Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass Bildungsgutscheine in der Altenpflegeausbildung dreijährig gefördert werden können. „Deshalb haben wir bei der Unterzeichnung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive so darauf gedrängt, dass eine dreijährige Förderfähigkeit hergestellt wird. Wir werden uns im Rahmen der Abschlussbilanz zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive dafür einsetzen, dass diese Regelung entfristet oder verlängert wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Land Hessen, wie in der Vergangenheit, als Bildungsgutscheine nur zweijährig förderfähig waren, selbstverständlich wieder das Schulgeld für das dritte Weiterbildungsjahr übernehmen und sicherstellen, dass Bildungsgutscheine von den Agenturen und Jobcentern überhaupt ausgegeben werden dürfen“, stellte der Minister klar.
Abschließend wies der Minister darauf hin, dass noch weitere Maßnahmen wichtig seien. Diese reichten von Werbekampagnen, Maßnahmen zur Verbesserung des Images der Pflegeberufe, sowie Fragen der Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung bis hin zur Verbesserung von Ablauforganisationen oder Konzepten zur Gesundheitsförderung älter werdender Belegschaften. „Zukünftig muss es neben den Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und der beruflichen Fort- und Weiterbildung auch darum gehen, die Arbeitsverhältnisse und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Fachkräfte in ihrem Beruf bleiben wollen“, sagte der Minister. „Deshalb verspreche ich mir viel von dem derzeit bundesweit laufenden Prozess der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Wenn Fachkräfte von unnötigen Dokumentationspflichten spürbar entlastet werden – und das verspricht das zu Grunde liegende Strukturmodell – dann wird die freiwerdende Zeit der Pflege, der Aufmerksamkeit und der Betreuung der Bewohner und Patienten zu Gute kommen. Gerade mit Blick auf die bestehende Arbeitsbelastung der Pflegekräfte in Zeiten des Personalmangel bietet die Entbürokratisierung hohe Potentiale, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen. Und zufriedene Mitarbeiter wirken auch nach außen, wenn es darum geht, zu zeigen, dass Pflege ein sinnvoller, erfüllender, sicherlich anstrengender aber schöner und zukunftssicherer Beruf ist, den es lohnt, zu ergreifen“, erklärte der Minister.
Der Hessische Pflegemonitor ist ein web-basiertes Informations- und Kommunikationssystem, das kontinuierlich Daten über die Pflegekräftesituation in der Alten- und Krankenpflege vorhält. Im Abstand von zwei Jahren werden Analysen zum hessischen Pflegearbeitsmarkt aufbereitet, welche die aktuelle und zu erwartende Nachfrage nach Pflegefachkräften dem jeweils zur Verfügung stehenden Angebot gegenüberstellen.
Da für den Pflegemonitor stets aktuelle Daten benötigt werden, ging das Projekt am 23. Februar 2015 in die vierte Befragungsrunde. Wiederum wurden alle mit der Alten- und Krankenpflege befassten Einrichtungen in Hessen hinsichtlich ihrer Nachfrage nach Pflege(fach)kräften im Jahr 2014 befragt. Die Ergebnisse werden zur Planung und Steuerung der Ausbildung von Pflegekräften in der Altenhilfe genutzt. Der Hessische Pflegemonitor wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main und Stefan Richter Anwendungsentwicklung weitergeführt.
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