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Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 23. März 2015
Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner nannte die erweiterte Fortsetzung des Hessischen Gesundheitspaktes einen „ganz maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung für die hessischen Bürgerinnen und Bürger.“ Anlässlich der Unterzeichnung des erweiterten Paktes im Hessischen Landtag sagte der Minister am Montag: „Um Antworten darauf zu geben, wie wir bei sich verändernden Rahmenbedingungen und dem anstehenden Fachkräftebedarf weiterhin eine bedarfsgerechte und gute medizinische Versorgung anbieten können, ist ein gemeinsames Vorgehen aller Akteure erforderlich. Hier sind wir in Hessen mit dem Gesundheitspakt sehr gut aufgestellt und ich danke allen Partnern, dass wir gemeinsam diese Zukunftsaufgabe verantwortungsbewusst angepackt haben und fortsetzen werden.“
Grüttner dankte den Partnern der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der Regionalgruppe Hessen der Jungen Allgemeinmedizin Deutschland, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Hessischen Krankenhausgesellschaft e. V. sowie den Fachbereichen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt am Main und Marburg. Darüber hinaus begrüßte der Gesundheitsminister heute die Landesapothekerkammer, den Hessischen Apothekerverband, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die bpa-Landesgruppe Hessen als neue Pakt-Partner. Gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege unterzeichnete er heute die Neuauflage des Hessischen Gesundheitspakts mit insgesamt 28 Einzelpunkten. „Mit diesem erweiterten Maßnahmenpaket fördern wir die Zusammenarbeit der Gesundheits- und Pflegeberufe und geben Antworten auf den anstehenden Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen und in der Pflege. Das Land stellt in den Jahren 2015 bis 2018 hierfür insgesamt über vier Millionen Euro zur Verfügung“, erläuterte Grüttner.
„In einer älter werdenden Gesellschaft ist die adäquate Versorgung von chronisch und mehrfach Erkrankten eine der wichtigsten Aufgaben. Es bedarf neuer Kooperationsformen zwischen den Berufsgruppen sowie eines funktionierenden sektorenübergreifenden Fall- und Versorgungs- (Case- and Care-) Managements“, erklärte Grüttner. Der Hessische Gesundheitspakt 2.0 fördert daher die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Pflegeberufen durch unter anderem die Organisation von berufsübergreifenden Fortbildungen, die Etablierung von interdisziplinären Gesundheitszentren sowie die Etablierung eines sektorenübergreifenden Medikationsplans zur Vermeidung von Doppelverordnungen und ungewünschten Wechselwirkungen. Das Land stellt für die Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen insgesamt 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Im ärztlichen Bereich ist trotz steigender Arztzahlen die Wiederbesetzung von Landarztsitzen eine besondere Herausforderung. Das hat zwei Gründe: Erstens entscheiden sich immer weniger Medizin-Studenten für das Fach Allgemeinmedizin. Zweitens haben immer weniger junge Mediziner Interesse, sich im ländlichen Raum niederzulassen. Zur Stärkung der haus- und fachärztlichen Versorgung haben sich deshalb das Land, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf ein gestuftes System von Fördermaßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten verständigt.
Da die Entscheidung für eine Facharztrichtung in einem frühen Stadium des Medizin-Studiums getroffen wird, sollen künftig Anreize für das Fach Allgemeinmedizin bereits im Medizin-Studium, während der Weiterbildung von Ärzten sowie bei der Niederlassung greifen:
Um den Standortnachteil einer Landarztpraxis gegenüber einer nahe gelegenen Stadtpraxis am Universitätsstandort auszugleichen, legt das Land ein neues Stipendien-Programm auf, wonach Medizin-Studenten bis zu 600 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihre Famulatur in einer ländlichen Hausarztpraxis absolvieren. Das Land wird hierfür insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung stellen.
Ähnliches gilt für die Ableistung der Wahlfächer Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene im Praktischen Jahr. Hier zahlt die Kassenärztliche Vereinigung ein Stipendium von 600 Euro monatlich, maximal 2.400 Euro.
Um die Zeit der ärztlichen Weiterbildung zu verkürzen, in dem die Weiterbildungsabschnitte besser koordiniert werden, wurden 2012 jeweils ein Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin an den Universitäten Frankfurt und Marburg gegründet, die derzeit eine zunehmende Zahl an Weiterbildungsverbünden und Weiterbildern unterstützen. Daher erhöht das Land seine Förderung für diese beiden Zentren um 100.000 Euro jährlich auf 250.000 Euro jährlich. Insgesamt stellt das Land hierfür eine Million Euro zur Verfügung.
In den Jahren 2012 bis 2014 konnten über die Ansiedlungsförderung des Hessischen Gesundheitspaktes etwa 50 Praxisübernahmen in ländlichen Räumen mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert werden. Die Förderparteien haben die bisherigen Maßnahmen evaluiert und aufgrund dessen eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und eine höhere Zielgenauigkeit dieses Förderinstrumentes vereinbart. Da über das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zu einem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Förderung geändert werden, wird mit der neuen Ansiedlungsförderung voraussichtlich im Sommer 2015 begonnen werden können.
Abschließend betonte Grüttner, dass die Paktpartner bereits „wichtige Weichen“ gestellt hätten bspw. den Bereichen der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten oder mit einer kleinräumigeren Bedarfsplanung. „Wir werden aber weiter daran arbeiten, dass die hessischen Bürgerinnen und Bürger sich auf ein zukunftsfestes Gesundheitssystem werden verlassen können. Dafür stehe ich gemeinsam mit den Partnern des Gesundheitspaktes ein.“
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