Springe direkt zu:
Interview von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 12. Juli 2014
Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ): Herr Gröhe, wegen des Ärztemangels auf dem Land haben Sie angekündigt, Sie wollten jungen Menschen den Weg zum Medizinstudium erleichtern, wenn sie sich verpflichten, eine Praxis auf dem Land zu übernehmen. Wie weit sind Ihre Gespräche mit den Wissenschaftsministern der Länder gediehen?
Hermann Gröhe: Wir bereiten diese Gespräche gerade gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin vor. Im Masterplan Medizinstudium 2020 geht es um den Zugang zum Studium und um die Inhalte. Universitäten sollen ihre Möglichkeiten nutzen, Studienbewerber vermehrt nach Kriterien jenseits der Abiturnote auszuwählen – etwa wenn jemand im Rettungsdienst engagiert ist oder in unterversorgten Gebieten tätig werden will. Das muss natürlich rechtssicher sein. Darüber werden wir mit den medizinischen Fakultäten sprechen. Außerdem geht es um eine stärkere Gewichtung der Allgemeinmedizin im Studium. Ziel ist, dass möglichst alle medizinischen Fakultäten über einen Lehrstuhl in Allgemeinmedizin verfügen.
NOZ: Seit 2012 gilt das Landarztgesetz. Muss es nachgebessert werden?
Gröhe: Wir haben 2012 Vergütungsanreize in unterversorgten Gebieten geschaffen, die Residenzpflicht aufgehoben, Zweigpraxen erleichtert. Das geht in die richtige Richtung. Weitere Schritte sind aber erforderlich: So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig bereits reagieren können, bevor eine Unterversorgung eingetreten ist. Und wir wollen die Möglichkeiten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verstärken.
NOZ: Wie sieht es mit dem Ärztemangel aus?
Gröhe: Derzeit gibt es nur wenige wirklich unterversorgte Gebiete. Aber in vielen Regionen stehen etliche niedergelassene Ärzte kurz vor dem Ruhestand. Drohender Unterversorgung müssen wir daher jetzt begegnen – zum Beispiel durch Medizinische Versorgungszentren von Hausärzten, im Bedarfsfall auch in Trägerschaft einer Kommune. Noch in diesem Jahr wird es dazu einen Gesetzentwurf geben.
NOZ: Ärzte kritisieren, dass ihre Tätigkeiten auf ausgebildete Pflegekräfte oder Praxisangestellte übertragen werden sollen.
Gröhe: Seit Oktober 2013 gibt es eine Vereinbarung zwischen Kassen und Ärzteschaft, welche bestimmten ärztlichen Leistungen übertragen werden können. Das entlastet Ärzte, ohne ihre Therapiehoheit zu begrenzen. Und es erleichtert die wohnortnahe Versorgung. Das Wohl der Patienten muss im Mittelpunkt stehen, nicht die Abgrenzung von Versorgungssektoren.
NOZ: Was meinen Sie damit?
Gröhe: In ländlichen, strukturschwachen Gebieten werden beispielsweise zunehmend Kliniken ambulante fachärztliche Versorgung sicherstellen. Und Praxiskliniken niedergelassener Ärzte können manchen Krankenhausaufenthalt entbehrlich machen. Die Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung mit Mehrfacherkrankungen lässt sich nur über Sektoren übergreifende Versorgungsansätze sichern. Wir wollen dazu mithilfe eines Innovationsfonds Anreize schaffen.
NOZ: Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stockt. Wer bremst da – die Ärzte oder die Krankenkassen?
Gröhe: Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Fortschritte in der Telemedizin erreichen wir nur gemeinsam. Wir werden deshalb mit einem Gesetz Anreize schaffen, damit die Gesundheitskarte und der weitere Ausbau der Telemedizin zügig den Patienten zugute kommen. Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten direkt von der Karte abrufen können. Und nach einem Krankenhausaufenthalt soll der Hausarzt auf die Entlassungspapiere sofort zugreifen können, ohne lange auf Post aus dem Krankenhaus zu warten. Weitere Anwendungen können von großem Patientennutzen sein.
NOZ: Zum Beispiel?
Gröhe: Wir wollen auch die Therapiesicherheit bei Arzneimitteln verbessern. Da geht es darum, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Das hilft den Patienten. Deshalb machen wir Tempo. Mein Ziel ist, noch dieses Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen.
NOZ: Bei der Gesundheitskarte geht es auch um Datenschutz.
Gröhe: Hier geht es um sehr persönliche Informationen. Deshalb schreiben wir Datenschutz groß. Der Einsatz moderner Informationstechnik kann sogar zu einer Verbesserung des Datenschutzes gegenüber der heutigen Situation führen. Denn wir haben mit Datenschützern ein System entwickelt, das bestmöglichen Schutz bietet.
NOZ: Wie sieht es aus?
Gröhe: Die medizinischen Daten werden doppelt verschlüsselt: Ähnlich wie bei der Bankkarte muss der Patient seine Daten mittels einer PIN freischalten. Der Arzt benötigt für den Zugriff einen zweiten Schlüssel, seinen Heilberufsausweis. Es passiert nichts, was der Patient nicht wünscht. Nur im Notfall können Ärzte mit ihrem Schlüssel direkt auf überlebenswichtige Daten zugreifen.
NOZ: Sie haben mehr Qualität im Krankenhaus durch ein neues Institut angekündigt. Haben die Kliniken da Probleme?
Gröhe: Unser Gesundheitssystem erbringt insgesamt eine gute Qualität. Aber auch Gutes kann besser werden. Nach jedem Krankenhaus-Ranking in den Medien entsteht Streit über die angelegten Maßstäbe. Zugleich beeinflussen diese Rankings Patientenentscheidungen. Das alles zeigt: Wir brauchen eine Verständigung auf gesicherte Qualitätskriterien. Es geht etwa darum, wie viele Operationen mindestens nötig sind, um durch eine entsprechende Erfahrung Qualität zu sichern. Dazu brauchen wir die wissenschaftliche Arbeit des unabhängigen Qualitätsinstituts .
NOZ: Wird es eine Art Tüv für die Krankenhäuser?
Gröhe: Es wird für die Patienten mehr Transparenz schaffen über gute Leistungen, etwa durch Informationen im Internet. Die Patienten haben Anspruch auf Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die verständlich sind – auch ohne Medizin oder Jura studiert zu haben.
NOZ: Halten Sie ein weiteres Kliniksterben für akzeptabel?
Gröhe: Es gibt Regionen mit Überversorgung und mit drohender Unterversorgung. Wenn wir hohe Qualität anbieten wollen, müssen wir prüfen: Wo ist schnelle Erreichbarkeit wichtig? Etwa nach einem Unfall oder nach einem Herzinfarkt. Da geht es um die flächendeckende Grund- und Regelversorgung. Und wo brauchen wir bei planbaren schweren Eingriffen Spezialisierung, um hohe Qualität zu sichern? Vielerorts haben Klinikverbünde bereits eine gewisse Arbeitsteilung eingeführt. Das ist der richtige Weg. Nicht jede Klinik muss alles anbieten. Insofern werden wir weitere Veränderungen erleben. Das bedeutet aber nicht, dass eine ganze Klinik schließt. Hier geht es um Arbeitsteilung: etwa wenn eine Klinik eine Abteilung ausbaut, die in der benachbarten Klinik nicht mehr angeboten wird.
NOZ: Welche Rolle spielt beim neuen Präventionsgesetz die Qualität?
Gröhe: Eine ganz entscheidende. Gutes Beispiel ist die Vorbeugung von Zahnerkrankungen mit Reihenuntersuchungen schon in der Kita. Wir gehören bei der Zahngesundheit von Jugendlichen zu den Besten unter den Industriestaaten. Vorbeugen lohnt sich also. Aber nicht alles, was heute unter dem Stichwort Prävention läuft, hat den Namen auch verdient. Zugleich gibt es viele gute Beispiele der Zusammenarbeit von Betrieben und Krankenkassen in der Gesundheitsvorsorge. Wir wollen, dass Angebote zur Gesundheitsförderung noch stärker unterstützt werden - nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in der Kita, in der Schule bis hinein in die Altenhilfe. Das Präventionsgesetz soll dies bündeln.
NOZ: Wann soll es in Kraft treten?
Gröhe: Mein Ziel ist ein Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr.
Das Interview führte Dr. Christof Haverkamp
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
OK