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Auszug aus der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 22.04.2014
Carius: Landesentwicklungsprogramm 2025 durch Kabinett für verbindlich erklärt
„Mit dem Beschluss des Thüringer Kabinetts zum Landesentwicklungsprogramm 2025 (LEP 2025) hat sich die Landesregierung einen Leitfaden für die künftige Entwicklung des Freistaats gegeben. Wir haben damit die Weichen für die Zukunft richtig gestellt und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes. Wir setzen auf ein entwicklungsorientiertes Raummodell, das Stadt und Land nicht als Gegensatz, sondern als Einheit versteht. Außerdem ermöglichen wir für die Energiewende und den demografischen Wandel sachgerechte Lösungen für Thüringen“, sagte heute (Dienstag) Landesentwicklungsminister Christian Carius bei der Vorstellung des LEP 2025 in der Regierungsmedienkonferenz.
„Im LEP 2025 definieren wir den Thüringer Weg für die Energiewende“, so Carius. Im LEP 2025 wird die Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Gestaltung der Energiewende gestärkt und der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann mit Blick auf die regionalen Besonderheiten erfolgen. Durch die Bestimmung von ‚Kulturerbestandorten’ mit sehr weitreichender Raumwirkung hilft das LEP auch die einzigartige Thüringer Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Wartburg, Schloss Friedenstein, Burg Ranis und das Kyffhäuser-Denkmal. Kulturstandorte können so einen besonderen Umgebungsschutz erhalten, der beispielsweise bei der zukünftigen Entwicklung des Stromnetzes und bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen ist.
Die gleichmäßig verteilten Mittelzentren in Thüringen sowie die im LEP 2025 vorgesehenen Entwicklungskorridore entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen bieten gute Chancen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Landesteilen. Mittel- und Grundzentren sichern die Daseinsvorsorge und die Erreichbarkeit von Bildungs-, Gesundheits-, Handels- und Verwaltungsstandorten. Mit dem LEP 2025 werden die Grundzentren nach einer mehrjährigen Übergangs- bzw. Qualifizierungsphase künftig nach einheitlichen Kriterien bestimmt. Innerhalb dieses Übergangszeitraums haben die Städte und Gemeinden die Chance, sich beispielsweise durch verstärkte und freiwillige interkommunale Kooperationen als Grundzentrum zu qualifizieren.
„Damit werden die Grundzentren in ihrer Funktion als Ankerpunkt und Impulsgeber für den ländlich geprägten Raum aufgewertet“, so Carius weiter. „Dabei steht der Zusammenhalt aller Regionen im Freistaat Thüringen im Mittelpunkt. Das LEP 2025 ist damit ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile. Wir werden keine Region abkoppeln, sondern die regionalen Potenziale gezielt entwickeln.“
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