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Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. April 2014
Die Kriterien für die Abgrenzung der neuen Fördergebiete wurden auch für die Gebietsabgrenzung in der Karte zu den Herausforderungen des demografischen Wandels bei der Stärkung der Wirtschaftskraft verwendet. Diese ist ein Ergebnis der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken“, die im Rahmen des Dialogprozesses der Bundesregierung zu ihrer Demografiestrategie eingesetzt wurde.
Bund und Länder haben die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Die Karte gilt vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 und legt fest, wo und in welcher Höhe in den nächsten sieben Jahren strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke: „Ich freue mich, dass Bund und Länder einvernehmlich beschlossen haben, die GRW als gesamtdeutsches Instrument der Regionalpolitik fortzuführen. Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein gutes Beispiel dafür, wie künftig die auf die neuen Länder bezogenen Programme in ein gesamtdeutsches System integriert werden können. Wir brauchen ein Bündnis der strukturschwachen Regionen in Ost und West für mehr Wachstum und Beschäftigung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen. Aus diesem Grund hat die neue Bundesregierung auch eine Erhöhung der GRW-Bundesmittel ab 2015 vorgesehen.“
Nach der neuen Förderkarte verkleinert sich das deutsche Fördergebiet. Dies ist ein Zeichen der stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im europäischen Vergleich und führt im Ergebnis zu einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf strukturschwache Regionen. Die ostdeutschen Länder haben im gesamteuropäischen Vergleich aufgeholt und verlieren den bisherigen Höchstförderstatus. Sie bleiben aber in Gänze als Fördergebiet mit Beihilfestatus in die gesamtdeutsche Regionalförderung durch die GRW eingebettet, so dass in den nächsten sieben Jahren der Aufholprozess weiter unterstützt werden kann. Zur gesamtdeutschen Fördergebietskulisse gehören auch strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern.
Darüber hinaus haben Bund und Länder eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel ab dem 1. Juli 2014 beschlossen. Davon profitieren vor allem Nordrhein-Westfalen und die kleineren westdeutschen Bundesländer. Wegen der regional stärker ausgeprägten Strukturprobleme gehen jedoch weiterhin 80 % der GRW-Fördermittel in die neuen Bundesländer und nach Berlin.
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