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Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. November 2013
Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2013 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er beschreibt auf Grundlage von Modellrechnungen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren.
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2013 im Überblick:
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