Gleiche Rechte, gleiche Chancen – Die Hamburger Antidiskriminierungsstrategie
Hamburg setzt auf Chancengleichheit und Vielfalt: Mit der Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie verstärkt die Stadt ihr Engagement für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Die Strategie zielt darauf ab, Teilhabe zu verbessern, Benachteiligung in Strukturen und Prozessen abzubauen und Menschen in allen Lebensbereichen besser vor Diskriminierung zu schützen. Angesichts wachsender Herausforderungen, wie zunehmendem Rechtspopulismus, ist dies ein wichtiger Schritt für die Zukunft.
Mit der Fortschreibung ihrer Antidiskriminierungsstrategie will sich die Freie und Hansestadt Hamburg noch effektiver gegen Diskriminierung engagieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Dieses Engagement ist gerade in Zeiten von zunehmendem Rechtspopulismus und der Bedrohung demokratischer Werte von wachsender Bedeutung.
Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, ist der Hamburger Senat seit vielen Jahren in verschiedenen Schwerpunktbereichen aktiv: So gibt es beispielsweise bereits Strategien gegen Anti-Schwarzen Rassismus und Antiziganismus, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, einen Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und viele weitere Programme und Konzepte. Die Strategie gegen Antisemitismus soll im Jahr 2024 verabschiedet werden.
Mit der Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie setzt der Senat darüber hinaus ein klares Zeichen: Diskriminierung in jeglicher Form soll systematisch bekämpft und Chancengleichheit für alle gewährleistet werden. Die neue Strategie, die bald veröffentlicht werden soll, knüpft an die erste Antidiskriminierungsstrategie aus dem Jahr 2014 und viele bestehende Maßnahmen an. Sie wird langfristige Ziele zum Abbau von Diskriminierung definieren und zahlreiche neue Maßnahmen enthalten. In welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht, hat der Senat zunächst in einem umfangreichen Eckpunkte-Dokument geschildert.
Eckpunkte und intersektionaler Ansatz
Die im Jahr 2023 beschlossenen „Eckpunkte zur Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie“ bilden die Grundlage für die neue Antidiskriminierungsstrategie. Sie enthalten eine detaillierte Analyse der bestehenden Herausforderungen und zukünftigen Handlungsfelder der Antidiskriminierungsarbeit in Hamburg. Ein zentraler Aspekt ist dabei der intersektionale und bereichsübergreifende Ansatz. Dieser berücksichtigt alle Formen von Diskriminierung sowie ihre mögliche Überlappung und er zielt darauf ab, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen – von Bildung und Wohnen bis hin zu Beruf, Verwaltung und Gesundheit.
Die Eckpunkte legen fest: Hamburgs Antidiskriminierungsstrategie soll nicht nur die sechs Diskriminierungskategorien berücksichtigen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt sind – nämlich ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die neue Strategie soll auch das Zusammenwirken dieser Kategorien sowie weitere Merkmale berücksichtigen, aufgrund derer Menschen Diskriminierung erfahren – zum Beispiel Körpergewicht, andere äußerliche Merkmale, chronische Erkrankungen, Bildungs- oder Familienstand oder sozialer Status.
Vorurteile und (strukturelle) Diskriminierung
Der Hamburger Senat erkennt an, dass Diskriminierung und Vorurteile tief in der Gesellschaft verwurzelt sind und viele Menschen in ihrem täglichen Leben betreffen. Diese Problematik zeigt sich nicht nur im Verhalten einzelner Personen, sondern auch in strukturellen und institutionellen Gegebenheiten, die bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen.
Strukturelle Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die in Strukturen, Prozessen und der Kultur von Institutionen verankert sein kann. Indem Menschen eingeübten organisationalen Regeln, Routinen und Normen folgen, benachteiligen sie andere häufig unabsichtlich und unbewusst. Das zeigt sich zum Beispiel im Bildungsbereich, wenn Kinder mit Migrationshintergrund aufgrund unbewusster Vorurteile seltener für höhere Bildungswege empfohlen werden. Das geschieht meist nicht aus offener Ablehnung heraus, sondern aufgrund verinnerlichter Stereotype, die dazu führen, dass diesen Kindern weniger zugetraut wird.
Solche strukturellen Benachteiligungen sind oftmals schwer zu erkennen, haben aber gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen, da sie deren Zugang zu gleichen Lebensbedingungen stark einschränken. Ein Fokus der Eckpunkte - wie auch der künftigen Antidiskriminierungsstrategie - liegt daher auf der Bekämpfung struktureller Diskriminierung.
Dialog mit der Zivilgesellschaft und sechs Handlungsfelder
Ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie war der Dialog mit der Zivilgesellschaft. So wurden die Perspektiven von Vereinen und Expert*innen, die schon lange zu Diskriminierung beraten und forschen, von Beginn an in die Entwicklung der Eckpunkte und der Strategie einbezogen.
Dabei wurde zum Beispiel deutlich, dass viele von Diskriminierung betroffene Personengruppen zu viel Zeit darauf verwenden müssen, die richtige Beratungsstelle zu finden. Andere wiederum, zum Beispiel viele Menschen mit Fürsorgeverantwortung, können aufgrund von Zeitmangel seltener an Beteiligungsprozessen teilnehmen und ihre wichtigen Perspektiven somit weniger in Verwaltungsentscheidungen einbringen. Zentrale Fragen der neuen Antidiskriminierungsstrategie werden daher auch sein, wie der Zugang zu Beratung im Diskriminierungsfall verbessert werden und es Menschen erleichtert werden kann, ihre Perspektive in Beteiligungsprozesse einzubringen.
Aufbauend auf dem Austausch mit der Zivilgesellschaft und Forderungen der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Senat in den Eckpunkten sechs Handlungsfelder definiert, die sich auch in der Strategie widerspiegeln werden:
Empowerment und Partizipation
Erkenntnisgrundlagen
Aktivierung von Zivilgesellschaft, Unternehmen und Einzelpersonen
Diskriminierungskritische Organisationsentwicklung und Sensibilisierung der Verwaltung
Querschnittsaufgabe für alle und Planung vielfältiger Ziele und Maßnahmen
Antidiskriminierungsarbeit wird in den Eckpunkten als Querschnittsaufgabe definiert, die von allen Fachbehörden, Senats- und Bezirksämtern in eigener Verantwortung umgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeitenden aktiv dazu beitragen sollen, Diskriminierung in ihrem Arbeitsbereich zu verhindern. Die Kompetenzen der Behörden sollen dabei an den inhaltlichen Schnittstellen gebündelt werden. Auch dieser Ansatz ist in den Eckpunkten beschrieben und bildet eine wichtige Grundlage für die neue Antidiskriminierungsstrategie.
Die Strategie wird im Gegensatz zu den eher theoretisch-analytischen Eckpunkten zu jedem der oben genannten Handlungsfelder konkrete Ziele und einen Maßnahmenkatalog beinhalten: Die Maßnahmen werden nicht nur potenziell diskriminierende Strukturen und Prozesse verändern, sondern auch Vielfalt fördern sowie Bewohner*innen und Mitarbeitenden der Stadt Hamburg im Diskriminierungsfall eine bessere Unterstützung ermöglichen. Die Maßnahmen werden derzeit in der behördenübergreifenden Abstimmung finalisiert.
Die Fortschreibung unserer Antidiskriminierungsstrategie ist mehr als ein Update – sie ist ein Bekenntnis zu einer weltoffenen und vielfältigen Stadt, in der Diskriminierung keinen Platz haben soll. Gerade jetzt, wo populistische Strömungen zunehmen, müssen wir aktiv dagegenhalten.
Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Das Hamburger Projekt widmet sich älteren Menschen aus der LSBTIQ*-Community. Das Projekt bringt Menschen aus der Community und Fachkräfte der Senior*innenarbeit zusammen.
Alissa von Malachowski spricht im Interview über ihre Arbeit als Projektleiterin des Hamburger Projekts „Refugee Sisters“, das queere geflüchtete Frauen unterstützt.
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