Praxisdialog „Vor Ort medizinisch gut versorgt“
Der Praxisdialog fand vom 22. Juni bis 31. Juli 2015 statt. Die Beiträge und Kommentare können Sie hier nachlesen.
In Folge des Relaunches des Demografieportals stehen die Beiträge und Kommentare aktuell nicht zur Verfügung. Wir bemühen uns, die notwendigen technischen Anpassungen möglichst bis Ende 2020 abzuschließen.
Das Versorgungskonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ stand im Mittelpunkt des Dialogs, da es die zahnärztliche Versorgung zu den Patienten nach Hause bringt. Ihre Fragen zum Projekt wurden von zwei Ansprechpartnern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des Universitätsklinikums München beantwortet. Der Dialog bot aber auch eine Plattform für einen Erfahrungsaustausch zu anderen gelungenen Beispielen, die sich für eine gute medizinische Versorgung im Wohnumfeld einsetzen.
Gute Praxis aus Bayern setzt sich bundesweit durch
Was 2002 mit einem Modellprojekt in neun Münchner Pflegeeinrichtungen begann, hat sich nun in der Fläche bewährt. Dieses und viele andere lokale Projekte waren Grundlage für die Erarbeitung des Versorgungskonzepts „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, das seit 2010 maßgebliche Verbesserungen in der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen angestoßen hat. Jetzt gibt es einen gesetzlichen Anspruch, dass der Zahnarzt zum Patienten nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung kommt, um zahnmedizinische Präventionsleistungen zu erbringen. In diesem Bereich gab es bisher eine Versorgungslücke im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergrund
Das bayerische Teamwerk-Modellprojekt und das darauf aufbauende Versorgungskonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ haben die bundesweite zahnmedizinische Prävention für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sichtlich vorangebracht. Das vorherige System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde den besonderen Anforderungen und Belangen dieser Gruppe nicht gerecht. Es setzte voraus, dass Versicherte selbst die Zähne putzen und in die Zahnarztpraxis gehen können. Für Patienten, die dies nicht mehr können, bestand eine Versorgungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzelne Gesetzesbausteine konnten diese Lücke weitgehend schließen.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2011 und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2012 erste Schritte zur Verbesserung der Situation der zahnmedizinischen Prävention für Pflegebedürftige unternommen. Er hat für die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch auf aufsuchende zahnmedizinische Betreuung geschaffen, der für die aufsuchende Versorgung vor allem zu Hause und in Form von Kooperationsverträgen mit Pflegeeinrichtungen verankert wurde. Damit ist es einfacher geworden, dass der Zahnarzt zum Patienten kommt, wenn der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann. Das im Juni 2015 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) setzt dies fort mit der Einführung des zahnärztlichen Präventionsmanagements.
Vom Modellprojekt in die Fläche
Die schrittweise bundesweite Umsetzung ist in vollem Gange. Seit April 2013 hat sich die aufsuchende Versorgung – der Arzt kommt zum Patienten – im häuslichen Umfeld auf Anforderung verbessert. Seit April 2014 ist die aufsuchende Versorgung in Pflegeeinrichtungen auf Grundlage von Kooperationsverträgen möglich. Ende März 2015 sind bundesweit bereits 2.033 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen abgeschlossen und damit eine Abdeckung von 16,5 Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erreicht. Durch die neuen Leistungspositionen und die Kooperationsverträge hat die aufsuchende Versorgung erheblich zugenommen. Im Jahr 2012 – bevor die Leistungen in Kraft traten – gab es rund 650.000 Besuche, zwei Jahre später bereits rund 790.000 Besuche. Mit Abschluss weiterer Kooperationsverträge wird diese Zahl in Zukunft noch weiter steigen.