Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben im Alter“
In der Arbeitsgruppe wirkten Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden mit.
Die höhere Lebenserwartung spiegelt verbesserte Gesundheits- und Lebenschancen wider; immer mehr Menschen leben ein längeres, aktives Alter. Gleichzeitig sind steigende Unterstützungsbedarfe zu erwarten; in Zukunft wird die Zahl der Pflegebedürftigen steigen. Mit den Potenzialen verfügbarer Zeit, besserer Gesundheit und höherer Bildung für die Einzelnen gewinnen gleichzeitig die Möglichkeiten älterer Menschen, einen verantwortlichen Beitrag zum Gelingen von Gesellschaft zu leisten, an Bedeutung.
Dabei steht die Verantwortung des Staates – Bund, Länder und Kommunen – für das selbstbestimmte Leben im Alter mit der Eigenverantwortung der Menschen in einer Wechselwirkung: Angebote und Voraussetzungen müssen vorhanden sein; es ist an den älteren Menschen selbst, sie zu nutzen. Selbst- und Mitverantwortung, Bezogenheit auf andere und der Wunsch nach Selbstbestimmung und Teilhabe verlieren nicht an Bedeutung, sobald ein Mensch Unterstützung oder Pflege braucht. Strukturen und Angebote für ein aktives Alter sollten nach Möglichkeit auch Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zur Verfügung stehen. Deren Situation und Bedürfnisse allerdings erfordern darüber hinaus besondere Vorkehrungen.