Verstehen und verstanden werden sind die Schlüssel für ein gleichberechtigtes Miteinander von Neuzugewanderten und Einheimischen in unserem Landkreis. So ist der Bedarf an guten Dolmetschern groß, da die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis auch in Zukunft weiter zunehmen wird. Im Juni 2020 betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund 10 Prozent. Die Nationalität, die am häufigsten vertreten ist, sind Rumänen (2093), danach Polen (1942) und dann Türken (1708). 59 Prozent der ausländischen Mitbürger*innen sind aus der EU und 41 Prozent aus Drittstaaten. Der Anteil der ausländischen Personen ist von 2017 bis 2020 um 1 Prozent gestiegen. Immer dann, wenn komplexe Sachverhalte zu erklären sind, reichen oftmals die Kenntnisse aus dem Deutschkurs nicht aus, um sich zu verständigen. Nicht alle Übersetzungen müssen dabei dem hohen Standard einer rechtsverbindlichen Übersetzung wie durch hochqualifizierte und beeidigte Dolmetscher angeboten - gerecht werden und können daher auch von Laiendolmetschern übernommen werden.
Ziele
bessere Verständigung – schnellere Integration
Entlastung von Kindern, die dolmetschen müssen
Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und anderen Einrichtungen
erleichterter Zugang zu Migrantinnen und Migranten
verbessertes Konfliktmanagement in den dezentralen Unterkünften
Konzept
FAQ Dolmetscherpool:
Ich benötige einen Laiendolmetscher – was muss ich tun?
Wenn Sie Dolmetscherunterstützung benötigen, müssen Sie sich/Ihre Einrichtung zunächst auf dem Regionalportal Donau-Ries registrieren.
Danach erhalten Sie Zugang zu den Profilen der Laiendolmetscher mit Kontaktdaten und persönlichen Angaben, sortiert nach der gewünschten Sprache. Mit dem Laiendolmetscher Ihrer Wahl können Sie nun direkt Kontakt aufnehmen und einen Einsatz vereinbaren.
Bitte versuchen Sie diese Einsätze rechtzeitig zu buchen, denn alle Laiendolmetscher üben ihre Tätigkeit im Ehrenamt aus, viele sind gleichzeitig berufstätig und müssen sich ihre Zeit streng einteilen.
Wie genau übersetzt ein Laiendolmetscher?
Gedolmetscht wird mündlich und wörtlich. Die Übersetzung ist neutral. Eine Beratung findet dabei nicht statt. Dolmetscherdienstleistungen durch Laiendolmetscher werden ohne Rechtsverbindlichkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt.
In welchen Situationen kann ein Laiendolmetscher nicht eingesetzt werden?
Ein Einsatz von Laiendolmetschern aus dem Dolmetscherpool ist nicht möglich
bei Gesprächen außerhalb des Landkreises Donau-Ries
bei schriftlichen Übersetzungen
bei rechtsverbindlichen Übersetzungen, die einen vereidigten Übersetzer benötigen
bei Dolmetscherleistung für Familienangehörige
bei psychotherapeutischen Behandlungen oder Gesprächen wegen Kriegs- oder Fluchttraumata
Muss der Klient, für den gedolmetscht wird, einverstanden sein?
Institutionen müssen sich von ihren Klienten bestätigen lassen, dass ein ehrenamtlicher Laiendolmetscher bei dem Gespräch dabei sein wird. Dazu wird von allen Beteiligten vor dem Dolmetschergespräch eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Eine Vorlage finden Sie in der Rubrik Formular.
Unterliegen Laiendolmetscher der Schweigepflicht?
Ja, Laiendolmetscher unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind ausführlich über die Bedeutung der Schweigepflicht bei Dolmetschereinsätzen hingewiesen worden.
Was kostet ein Laiendolmetscher-Einsatz?
Laiendolmetscher erhalten für einen ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Dolmetscher-Stunde ausbezahlt.
Bei Laiendolmetscher-Einsätzen, die nicht ehrenamtlich begründet sind, ist der Preis zwischen den Parteien frei verhandelbar.
Fahrtkosten werden nach Auslage erstattet. Für Fahrten mit dem eigenen PKW sollte sich der zu zahlende Kilometersatz mit 0,35 Euro/km an derzeit gültigen Reisekostenordnungen orientieren. Bei längeren Fahrwegen können die Kosten individuell verhandelt werden.
Wer bezahlt den Laiendolmetscher-Einsatz?
Die anfragende Stelle/Person übernimmt die Kosten (Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) und rechnet direkt mit dem Laiendolmetscher ab.
Welche Formulare werden benötigt?
Alle notwendigen Formulare stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Dazu gehören im Einzelnen
Formular Einverständniserklärung: Hier gibt der Klient, für den gedolmetscht werden soll, sein Einverständnis, dass ein ehrenamtlicher Laiendolmetscher beim Gespräch dabei sein wird. Das Formular verbleibt beim Auftraggeber.
Formular Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Dolmetschereinsatz: Dieses gilt als Leistungsnachweis und Quittung
Formular Vermittlungsprofil Laiendolmetscher: Enthält die notwendigen Informationen zum ehrenamtlichen Dolmetscher
Formular Monatsliste Einsatz als Laiendolmetscher: Wird vom Laiendolmetscher geführt und dem Landratsamt übergeben.
Aktivitäten und Ereignisse
Erstes Treffen des Arbeitskreises: Mitte 2019 Infoabend für Interessenten: September 2019
Ausbildung der Laiendolmetscher: 12 Module, Oktober – Ende November 2019 Zertifikatsübergabe: Dezember 2019
Start der Laiendolmetschertätigkeit: Januar 2020
Einsätze: ca. 30 (Stagnation coronabedingt von März – August)
Besonderheiten
Die Laiendolmetscher können nur über ein Online-Portal gebucht werden. Über eine E-Mail-Adresse kann Kontakt aufgenommen werden. Zuerst registrieren Sie sich als Nutzer, dann können Sie Kontakt aufnehmen. Nach einer Vorbesprechung folgt der Dolmetscher*innen-Einsatz. Der Auftraggeber bezahlt die Aufwandsentschädigung.
Über die Registrierungen können wir feststellen, wie groß das Interesse an den jeweiligen Sprachen ist. Über die Monatslisten, die von den Laiendolmetschern geführt werden, bekommen wir Rückmeldungen über die Anzahl der Einsätze und die Auftraggeber. Eine Evaluation soll erfolgen, ein Ergebnisbericht liegt noch nicht vor.
Finanzierung
Die Ausbildung wurde vom Landkreis finanziert. Die Laiendolmetscherinnen und Laiendolmetscher arbeiten ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro die Stunde plus Fahrtkosten. Die Ausbildung 2020 wäre über Fördergelder für die Integrationslotsin gezahlt worden, hat aber bedingt durch Corona nicht stattgefunden.
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