cpv-Code: Junge Flüchtlinge und Asylbewerber in Ausbildung nehmen – Eine Checkliste für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe
Das Projekt wurde im Landkreis Ansbach entwickelt und von den beiden Nachbarlandkreisen Weißenburg-Gunzenhausen und Roth übernommen. Gemeinsam bildet diese Region den Arbeitsagentur-Bereich Ansbach-Weißenburg.
Titelseite der Broschüre „Junge Flüchtlinge und Asylbewerber in Ausbildung nehmen“Quelle: iStockphoto.com
Ausgangslage
Durch den anhaltenden Geburtenrückgang stehen den Betrieben künftig tendenziell weniger Arbeitskräfte zur Verfügung. Parallel dazu sorgt die anhaltende Migration der letzten Jahre dafür, dass dem lokalen Arbeitsmarkt wieder mehr junge Menschen als potentielle Auszubildende und schließlich als Fachkräfte zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Frage, wie vor Ort junge Flüchtlinge und Asylbewerber in Ausbildung genommen werden können, zu beantworten. Grundsätzlich läuft die Berufsausbildung junger Flüchtlinge genauso wie bei allen anderen Auszubildenden ab. Auch bei ihnen sind zunächst die allgemeinen Rahmenbedingungen, wie z. B. die Ausbildungseignung oder die Mobilität, zu klären. Auf Grund ausländerrechtlicher Vorschriften und möglicher Sprachbarrieren müssen Betriebe vor der Einstellung jedoch weitere wichtige Punkte berücksichtigen. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, jungen Flüchtlingen leichter eine Ausbildung zu ermöglichen, wurde ein entsprechender Leitfaden bzw. eine Checkliste im Form einer Broschüre entwickelt.
Ziele
Erstellen einer zentralen Übersicht über alle relevanten Ansprechpartner zum Thema Flüchtlinge und Ausbildung
Konkrete Hilfestellung für Unternehmen
Steigerung der Ausbildungszahlen unter jungen Flüchtlingen und damit Steigerung der Verfügbarkeit an qualifizierten Fachkräften vor Ort
Förderung von Ausbildung als „Integrationskatalysator“
Konzept
Im Rahmen der Thematik „Junge Flüchtlinge in Ausbildung nehmen“ haben sich für Ausbildungsbetriebe eine Reihe neuer Fragestellungen zu Themen wie Aufenthaltsstatus, Ausbildungsbeschränkungen etc. ergeben. Ein Leitfaden bzw. eine Checkliste sollen entsprechende Themen und rechtliche Besonderheiten aufgreifen und diese für Betriebe leicht verständlich erläutern. Der Leitfaden beinhaltet weiterführende und hilfreiche Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Aufenthaltsstatus
Ausbildungsbeschränkungen nach Aufenthaltsstatus
Arbeitserlaubnis
Sprachbarriere/Sprachkompetenz
Checkliste - Was ist zu tun? An wen kann ich mich wenden?
Übersicht Ansprechpartner vor Ort
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Aktivitäten und Ereignisse
Identifikation aller relevanten Projekt- und Ansprechpartner
Themenzusammenstellung und -aufbereitung inkl. Erstellen einer Checkliste
Verteilung und Auslage der Broschüre sowie Online-Veröffentlichung
Finanzierung
Landkreis Ansbach: Bildungsregion Landkreis Ansbach
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Bildungsregion Altmühlfranken
Landkreis Roth: Gefördert über die „Förderrichtlinie Regionalmanagement – FöRReg“ durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat
Beteiligte
Das Projekt wurde im Landkreis Ansbach initiiert und in Kooperation schließlich auch in den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen und Roth umgesetzt.
Wichtige Projektpartner bei der Erstellung der Broschüre waren u. a.:
Agentur für Arbeit
Ausländerbehörde
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Jobcenter
Berufliche Schulen
Regierung von Mittelfranken
Ansprechperson
Thomas Merkel LR3 - Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung Landratsamt Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach Telefon: 0981 468 1030 E-Mail: wifoe@landratsamt-ansbach.de
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