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bayernweit in 86 Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte), überwiegend im ländlichen Raum (Stand: 27.11.2020)
Die demografische Entwicklung stellt eine der großen politischen Herausforderungen dar. Geringere Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartung erhöhen das Durchschnittsalter in den nächsten 20 Jahren deutlich. Insgesamt wird in Bayern dank der Zuwanderung die Bevölkerung zwar nicht schrumpfen. In einigen Regionen, die schon heute unter Bevölkerungsverlusten leiden, wird sich der Trend aber weiter verschärfen. Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sollen die im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ehrenamtlich Tätigen praxisbezogen unterstützen.
Ziel der Zuwendung ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer durch den Aufbau hauptamtlicher Stellen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Sowohl Helfende, Initiativen und Verbände als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen mit diesen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen einen zentralen Ansprechpartner auf kommunaler Ebene erhalten. Wichtig ist unter anderem, dass Menschen mit Migrationshintergrund privaten Wohnraum finden.
Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen fungieren
Sie stellen Transparenz über vor Ort tätige Akteure sowie vorhandene Unterstützungsangebote im Kontext von Zuwanderinnen und Zuwanderern her und beziehen die gegebenenfalls bereits vor Ort aktiven Strukturen entsprechend ein. Darüber hinaus übernehmen sie die Organisation und Durchführung der Schulung insbesondere im Bereich der Wertebildung, aber auch die Betreuung und Fortbildung der ehrenamtlichen Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter. Ebenso setzen sie ein Freiwilligenmanagement (Gewinnung, Auswahl, Motivation) um.
Die Integrationslotsen haben sich für die Ehrenamtlichen zu kompetenten Anlaufstellen für Asyl- sowie für Integrationsfragen etabliert: Es gelingt ihnen, die Integrationsarbeit maßgeblich mitzugestalten.
Im Jahr 2020 wurde das Förderprojekt durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration evaluiert. Neben einer Bewertung der bisherigen Erfahrungen diente die Evaluation auch der Fortschreibung der Förderrichtlinie.
Die Ergebnisse der Evaluation bestätigen eindrücklich: Das Förderprojekt ist ein voller Erfolg! Der über die Fördergrundlage eingeräumte Spielraum zur bedarfsgerechten Setzung eigener Schwerpunkte wird von den Kommunen aktiv und in höchst effektiver Weise genutzt. Entsprechend vielfältig ist die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeitsfelder.
Die Finanzierung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationSachgebiet G3Odeonsplatz 380539 MünchenE-Mail: Sachgebiet-g3@stmi.bayern.de
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