Kommunen Starnberg, Traunstein, Eggenfelden, Grafenau, Mitterteich, Neumarkt in der Oberpfalz, Kronach, Kulmbach, Litzendorf, Wassertrüdingen, Bad Windsheim, Bad Kissingen, Stadtprozelten, Höchstädt, Marktoberdorf und Günzburg in Bayern
Das Thema Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn alle Menschen, egal welchen Alters, ob mit oder ohne Behinderung und Einschränkungen, sollen selbständig leben können. Mit seiner Regierungserklärung im November 2013 hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer der Barrierefreiheit neuen Antrieb gegeben. Mit dem Ziel, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im ÖPNV barrierefrei zu machen, hat er einen Bewusstseinswandel in den Köpfen der Menschen hervorgerufen, rege Diskussionen ausgelöst und somit Impulse für zahlreiche Aktivitäten gegeben.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität und damit zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Menschen bei. Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen befinden sich jedoch überwiegend in der Verantwortung der Kommunen, die bereits in den letzten Jahren einzelne Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit durchgeführt haben. In der Regel fehlte jedoch ein koordinierendes Gesamtkonzept als Grundlage für eine systematische Umsetzung.
Ziele
Ziel ist es, allen Menschen die umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema in einer integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklung. Dem öffentlichen Raum kommt dabei eine besonders wichtige Aufgabe zu. Barrierefreiheit soll insbesondere dort bedarfsgerecht erstellt werden, wo hohe Frequenzen und fehlende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung anderer Angebote vorliegen und der Abbau von Barrieren zur Erfüllung alltäglicher Bedürfnisse zwingend erforderlich ist.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Die barrierefreie Gemeinde“ wurden 16 bayerische Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung städtebaulicher Konzepte, sogenannter „Aktionspläne“, unterstützt. Diese bilden den örtlichen Handlungsbedarf ab und sollen sicherstellen, dass im Rahmen einer sukzessiven Umsetzung alle späteren Einzelprojekte sinnvoll ineinandergreifen und ein möglichst durchgängiger Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum geschaffen werden kann (Wegeketten).
Konzept
Ein wesentlicher Baustein des Modellvorhabens war der Dialog der Kommune mit den Bürgerinnen und Bürgern, Planern, Experten und Behindertenverbänden und die umfassende Beteiligung aller Betroffenen. Gemeinsam wurden in den jeweiligen Städten und Gemeinden die baulichen Barrieren im öffentlichen Raum oder in öffentlichen Gebäuden identifiziert und in den „Aktionsplänen“ erfasst. Auch die Maßnahmen zum Abbau der Barrieren wurden gemeinsam entwickelt, priorisiert und Leuchtturmprojekte definiert. Es wurden örtliche Pläne erarbeitet, wie allen Bürgerinnen und Bürgern eine barrierefreie Mobilität ermöglicht werden kann. Die partizipative Vorgehensweise sorgte für eine gute Akzeptanz in den jeweiligen Modellkommunen.
Die erarbeiteten „Aktionspläne“ sollen exemplarisch und beispielgebend für andere Kommunen sein.
Aktivitäten und Ereignisse
Die Erkenntnisse der Modellphase wurden in einem Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ zusammengefasst und publiziert. Den Kommunen wird empfohlen, bei der Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum konzeptionell vorzugehen und einen gemeindlichen Aktionsplan aufzustellen. Damit kann sichergestellt werden, dass sich später alle umgesetzten Projekte zu durchgehend barrierefreien Wegeverbindungen ergänzen. Der Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ enthält Empfehlungen für Planungsinstrumente, Projektorganisation und Beteiligungsstrukturen zur Erarbeitung eines Aktionsplans.
Alle Aktionspläne der Modellgemeinden sind außerdem in einem Werkbericht dokumentiert. Darin werden die wesentlichen Aspekte der sechzehn Modellkommunen, die individuellen Schwerpunktsetzungen und Besonderheiten vorgestellt.
Finanzierung
Im Rahmen des Modellprojektes wurden die Kommunen bei der Erarbeitung der Aktionspläne anteilig mit Zuschüssen des Landes für städtebauliche Planungen und Forschungen (Planungszuschüsse) vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt.
Ziel ist es einerseits, Menschen mit Behinderung einen Überblick über die für sie selbstständig erreichbaren Gebäude und Einrichtungen zu geben. Andererseits soll für das Thema Barrierefreiheit insgesamt sensibilisiert werden.
Mit der Erhebung der öffentlichen behindertengerechten Parkplätze und Toiletten in allen Landkreiskommunen wurde eine alltagstaugliche Übersicht für die Zielgruppen ältere Menschen und Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen geschaffen.
Errichtung eines Mehrgenerationen-Wohnprojekts mit einem Bereich für Gemeinwesenarbeit und Erweiterung der Aktivitäten auf die Erhaltung beziehungsweise Schaffung einer lebenswerten Dorfinfrastruktur
Blätterfunktion
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz