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Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Bayern
Die eigenwirtschaftlichen Regionalbuslinien im Landkreis halten ab 18:00 Uhr und darüber hinaus in der Spätverkehrszeit kein Angebot mehr vor.
Ziel ist es, mit dem AST einen Fahrdienst in der Spätverkehrszeit zu den wichtigsten Bahnhöfen im Landkreis anzubieten.
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist in folgende vier AST-Gebiete eingeteilt worden: AST Gunzenhausen, AST Pleinfeld, AST Treuchtlingen und AST Weißenburg. Jede Gemeinde wird einem AST-Gebiet zugeordnet. Manche Gemeinden gehören zu zwei AST-Gebieten. Einzig die Gemeinde Muhr am See gehört keinem AST-Gebiet an, da sie über einen Bahnhaltepunkt verfügt.
Das AST verkehrt ausschließlich als Zu- und Abbringer zu den Bahnhöfen. Eine Bedienung innerhalb der Kernorte von Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen und Weißenburg ist ebenso ausgeschlossen wie eine Bedienung zwischen Ortsteilen einer oder verschiedener Gemeinden.
Das AST verkehrt nach einem festen Fahrplan, muss aber mindestens 1 Stunde vorher telefonisch bestellt werden. Die Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeiten an den Bahnhöfen orientieren sich an den jeweiligen Zuganschlüssen. Größere Gruppen bis acht Personen müssen das AST mindestens einen Tag vorher bestellen.
Das AST verkehrt nur in der Spätverkehrszeit ab 19:30 Uhr bis maximal circa 1:30 Uhr. Bei einer Fahrt zu einem der genannten Bahnhöfe kann der Fahrgast an einer vereinbarten öffentlichen Bushaltestelle im Abfahrtsort zusteigen. Bei einer Fahrt in der Gegenrichtung kann der Fahrgast auf Wunsch direkt an seiner Wohnadresse aussteigen.
Es besteht kein Anspruch auf die kürzeste oder die direkte Fahrstrecke. Wenn mit einer Fahrt mehrere Fahrgäste zu unterschiedlichen Zielen befördert werden, entscheidet der Fahrer, in welcher Reihenfolge die Haltestellen bedient werden.
Das AST ist ein öffentliches Verkehrsmittel, es gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN). Wenn der Fahrgast für die gewählte Strecke über ein gültiges VGN-Ticket (Schülermonatskarte, Mobicard, Abo, Bayernticket) verfügt, wird dieses Ticket selbstverständlich anerkannt. Der Fahrgast muss dann lediglich einen AST-Zuschlag zahlen, der sich nach der Eintarifierung des Zielortes richtet. Je nachdem, welche Tarifstufe zur Anwendung kommt, sind dies aktuell entweder 2,00 € (Tarifstufe 1), 2,60 Euro (Tarifstufe 2) oder 3,70 Euro (Tarifstufe 3). Verfügt der Fahrgast über kein gültiges Ticket, kann er im AST-Fahrzeug ein Ticket für die Strecke erwerben, die er mit dem AST zurücklegt. Es gelten wiederum die oben genannten Tarifstufen 1 bis 3. Selbstverständlich kommt auch hier der AST-Zuschlag in derselben Höhe dazu.
Zunächst wurde im Jahr 2013 mit dem AST Treuchtlingen begonnen, um dann im darauf folgenden Jahr das Angebot mit dem AST Gunzenhausen, AST Pleinfeld und AST Weißenburg auf den ganzen Landkreis auszudehnen.
Das Projekt wird finanziert durch das Bayerische Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum. Das Defizit nach Förderung tragen Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden.
Armin HandlLandkreis Weißenburg-GunzenhausenNiederhofener Str. 391781 WeißenburgTelefon: 09141 902 111E-Mail: armin.handl@Landkreis-wug.de
Insgesamt wurden bereits 200 Bänke aufgestellt. Die Bänke ergänzen das Mobilitätsangebot in der Region und werden von allen Altersgruppen genutzt.
Mobilität und ÖPNV sollen im Landkreis Kelheim verbessert werden. Übergeordnete Handlungsziele sind die Reduktion des MIV durch Stärkung des ÖPNV und alternativer Mobilitätsformen sowie eine Verbesserung der zugehörigen Infrastruktur.
Das Projekt analysiert flexible Verkehrskonzepte in der Metropolregion Hamburg und hat einen Werkzeugkasten mit Empfehlungen entwickelt.
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