Die Zahl der pensionierten Beamten, Richter und Berufssoldaten nimmt zu. Vor allem in den Bundesländern wächst die Zahl der Versorgungsempfänger stark.
Anfang 2023 gab es in Deutschland fast 1,8 Millionen Versorgungsempfänger, das heißt pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie ihre Hinterbliebenen, die ein Ruhegehalt, Witwengeld oder Waisengeld bezogen. Das sind eineinhalb mal so viele wie noch im Jahr 1995.
Die meisten Versorgungsempfänger haben heute die Bundesländer. Über eine Million Personen und damit mehr als doppelt so viele wie 1995 beziehen von den Ländern eine Pension. Ein Grund ist der ab den 1960er Jahren erfolgte Personalzuwachs bei Schulen, Hochschulen und Polizei, der mittlerweile zu vielen Pensionierungen von Landesbeamten geführt hat.
Der Bund hatte zuletzt rund 590 000 Versorgungsempfänger, während es nach der Jahrtausendwende noch fast 670 000 waren. Diese rückläufige Entwicklung beruht darauf, dass die meisten Beamten der 1994 privatisierten Bundesbahn und 1995 privatisierten Bundespost bereits im Ruhestand sind und wenig neue Pensionäre hinzukommen. Ebenso sinkt seit kurzem die Zahl der pensionierten Berufssoldaten beziehungsweise ihrer Hinterbliebenen. Bei den Bundesbeamten und -richtern im engeren Sinne nimmt die Zahl der Versorgungsempfänger hingegen zu.
Die Kommunen hatten zuletzt etwa 140 000 Versorgungsempfänger. Auch hier zeigt sich ein aufsteigender Trend.
Weitere Zunahme erwartet
Laut dem siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger im unmittelbaren Bundesbereich, also bei den Bundesbeamten und -richtern sowie Berufssoldaten, von heute 190 000 bis 2050 nur leicht auf etwa 200 000 Personen erhöhen. Bei der Bahn und Post ist ein kontinuierlicher Rückgang zu erwarten.
Für die Länder und Kommunen gibt es keine aktuelle bundesweite Prognose, da mit der Föderalismusreform 2006 die Zuständigkeiten für die Beamtenbesoldung und -versorgung der Landes- und Kommunalbeamten zurück auf die Länder übertragen wurde. Im dritten Versorgungsbericht von 2005 wurde aber ein deutlicher Anstieg der Versorgungsempfänger ermittelt.
Die Altersstruktur der Beschäftigten im öffentlichen Dienst unterscheidet sich deutlich zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie zwischen Aufgabenbereichen.
Beamte und Richter gehen heute viel später in den Ruhestand. Das durchschnittliche Pensionsalter hat sich vergleichbar mit dem Rentenzugangsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt.
Die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie ihre Hinterbliebenen sind stark gestiegen.
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