Der Übergang aus dem Erwerbsleben in den Bezug einer gesetzlichen Rente ist vielfältig und hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Nur knapp ein Drittel der neuen Rentnerinnen und Rentner bezog 2020 eine Regelaltersrente.
Mehr als 1,1 Millionen Menschen in Deutschland bezogen 2023 erstmals eine Versichertenrente. Davon waren 15 Prozent Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und 6 Prozent Altersrenten für schwerbehinderte Menschen. Geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich beim Zugang in andere Leistungsarten: So beziehen Männer häufiger als Frauen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens 45 Versicherungsjahre notwendig sind. Bei den Frauen ist hingegen der Zugang in Regelaltersrenten und Altersrenten für langjährig Versicherte weiter verbreitet.
Sowohl Männer als Frauen waren 2023 im Durchschnitt 64,4 alt, als sie erstmals eine gesetzliche Altersrente bezogen. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lag das durchschnittliche Zugangsalter bei 54,5 Jahren für Männer und 53,6 Jahren für Frauen.
Entwicklung des Rentenzugangs seit 1970
Der Zugang in gesetzliche Renten hat sich über die Zeit deutlich gewandelt. Im Jahr 1970 erfolgte nahezu die Hälfte aller Zugänge von westdeutschen Männern und Frauen in eine Erwerbsminderungsrente, genauer gesagt in deren Vorläufer, die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Im Jahr 2020 betrug dieser Anteil noch etwa ein Sechstel aller Rentenzugänge. Allerdings gingen 2020 auch nur 34 Prozent der Männer und 37 Prozent der Frauen mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Zu früheren Zeitpunkten waren es bis zur Hälfte der Erwerbsbevölkerung.
Die Veränderungen im Rentenzugang sind maßgeblich von gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Im Zuge der Rentenreform von 1972 führte der Gesetzgeber unter anderem Altersrenten für Schwerbehinderte und für langjährig Versicherte ein. Dies erleichterte insbesondere Männern einen vorzeitigen Ruhestand ab 60 beziehungswese 63 Jahren. In der Folge bezogen weniger Männer regulär mit 65 Jahren eine Altersrente. Der Anteil sank in den folgenden zehn Jahren auf unter 10 Prozent aller Zugänge. Auch als Reaktion auf diese Entwicklung wurden 1984 die Anspruchsvoraussetzungen für Regelaltersrenten vereinfacht und zugleich für Erwerbsminderungsrenten verschärft. Aufgrund dieser Maßnahme ergab sich gleichzeitig für viele westdeutsche Frauen überhaupt erst die Möglichkeit, eine eigene Altersrente zu beziehen. Die zwei Jahre später eingeführte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erleichterte den Altersrentenbezug von Frauen weiter.
Der Einfluss der Politik zeigt sich ferner bei den Abschlägen wegen Frühverrentung. Zwischen ihrer Einführung ab dem Jahr 1997 und dem Jahr 2010 verdoppelte sich der Anteil der männlichen Neuzugänge in eine Regelaltersrente. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen befinden sich jedoch weiter im Wandel. So waren die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Frauen am Auslaufen und im Rahmen von Übergangsfristen nur noch den vor 1952 geborenen Jahrgängen zugänglich. Andererseits gibt es seit 2012 eine neue und bereits häufig genutzte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die besonders lange Erwerbstätigen weiterhin eine abschlagsfreie Frühverrentung ermöglicht. Und die Regelaltersgrenze für den Bezug einer Altersrente steigt bis 2031 schrittweise weiter auf 67 Jahre an.
Das durchschnittliche Zugangsalter in gesetzliche Altersrenten ist seit Ende der 1990er Jahre um zwei Jahre gestiegen. In den letzten Jahren nimmt der Abstand zur Regelaltersgrenze wieder zu.
Die Erwerbstätigenquote im Alter von 55 bis 64 Jahren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Während so viele Frauen wie nie erwerbstätig sind, war die Quote bei den Männern schon höher.
Fast alle älteren Menschen beziehen Alterssicherungsleistungen. Aber auch Erwerbseinkommen, private Vorsorge und weitere Einkünfte finanzieren den Ruhestand.
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