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Der Übergang aus dem Erwerbsleben in den Bezug einer gesetzlichen Rente ist vielfältig und hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Nur knapp ein Drittel der neuen Rentnerinnen und Rentner bezog 2020 eine Regelaltersrente.
Eine Million Menschen in Deutschland bezogen 2020 erstmals eine Versichertenrente. Davon waren rund 17 Prozent Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und 5 Prozent Altersrenten für schwerbehinderte Menschen. Geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich beim Zugang in andere Leistungsarten: So beziehen Männer häufiger als Frauen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens 45 Versicherungsjahre notwendig sind. Bei den Frauen ist hingegen der Zugang in Regelaltersrenten und Altersrenten für langjährig Versicherte weiter verbreitet.
Sowohl Männer als Frauen waren 2020 überwiegend 63 oder 65 Jahre alt, als sie erstmals eine gesetzliche Rente bezogen. Nur für rund 3 Prozent erfolgte der Rentenbeginn mit 66 Jahren oder später. Eine Altersrente erhielten Männer durchschnittlich mit 64,1 Jahren, davon 42 Versicherungsjahren. Der Altersrentenzugang von Frauen erfolgte durchschnittlich mit 64,2 Jahren, davon 36 Versicherungsjahren. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lag das durchschnittliche Zugangsalter bei 53,7 Jahren für Männer und 52,8 Jahren für Frauen.
Der Zugang in gesetzliche Renten hat sich über die Zeit deutlich gewandelt. Im Jahr 1970 erfolgte nahezu die Hälfte aller Zugänge von westdeutschen Männern und Frauen in eine Erwerbsminderungsrente, genauer gesagt in deren Vorläufer, die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Gegenwärtig beträgt dieser Anteil noch etwa ein Sechstel aller Rentenzugänge. Allerdings gingen 2020 auch nur 34 Prozent der Männer und 37 Prozent der Frauen mit Erreichen der Regelaltersgrenze von rund 65,8 Jahren in den Ruhestand. Zu früheren Zeitpunkten waren es bis zur Hälfte der Erwerbsbevölkerung.
Die Veränderungen im Rentenzugang sind maßgeblich von gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Im Zuge der Rentenreform von 1972 führte der Gesetzgeber unter anderem Altersrenten für Schwerbehinderte und für langjährig Versicherte ein. Dies erleichterte insbesondere Männern einen vorzeitigen Ruhestand ab 60 beziehungswese 63 Jahren. In der Folge bezogen weniger Männer regulär mit 65 Jahren eine Altersrente. Der Anteil sank in den folgenden zehn Jahren auf unter 10 Prozent aller Zugänge. Auch als Reaktion auf diese Entwicklung wurden 1984 die Anspruchsvoraussetzungen für Regelaltersrenten vereinfacht und zugleich für Erwerbsminderungsrenten verschärft. Aufgrund dieser Maßnahme ergab sich gleichzeitig für viele westdeutsche Frauen überhaupt erst die Möglichkeit, eine eigene Altersrente zu beziehen. Die zwei Jahre später eingeführte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erleichterte den Altersrentenbezug von Frauen weiter.
Der Einfluss der Politik zeigt sich ferner bei den Abschlägen wegen Frühverrentung. Zwischen ihrer Einführung ab dem Jahr 1997 und dem Jahr 2010 verdoppelte sich der Anteil der männlichen Neuzugänge in eine Regelaltersrente. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen befinden sich jedoch weiter im Wandel. So waren die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Frauen am Auslaufen und im Rahmen von Übergangsfristen nur noch den vor 1952 geborenen Jahrgängen zugänglich. Andererseits gibt es seit 2012 eine neue und bereits häufig genutzte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die besonders lange Erwerbstätigen weiterhin eine abschlagsfreie Frühverrentung ermöglicht. Und die Regelaltersgrenze für den Bezug einer Altersrente steigt bis 2031 schrittweise weiter auf 67 Jahre an.
Das durchschnittliche Zugangsalter in gesetzliche Altersrenten ist seit Ende der 1990er Jahre um zwei Jahre gestiegen. In den letzten Jahren nimmt der Abstand zur Regelaltersgrenze wieder zu.
Die Erwerbstätigenquote im Alter von 55 bis 64 Jahren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Während so viele Frauen wie nie erwerbstätig sind, war die Quote bei den Männern schon höher.
Die meisten Frauen und Männer im Alter von über 65 Jahren beziehen eine gesetzliche Rente. Andere Alterssicherungsleistungen sind weniger verbreitet, aber teils mit einem höheren Einkommen verbunden.
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