Frauen beziehen deutlich niedrigere Renten als Männer. Die Rentenhöhe unterscheidet sich zudem nach dem Wohnort der Rentenbezieher.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand beziehen die meisten Menschen in Deutschland eine gesetzliche Altersrente. Deren Höhe richtet sich wesentlich nach den Beitragsjahren in der Rentenversicherung und der einkommensabhängigen Höhe der jährlichen Beiträge. Je mehr jemand eingezahlt hat, desto höher ist die Altersrente.
Bei der Rentenhöhe zeigen sich für Frauen große regionale Unterschiede, vor allem zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern. Der Grund ist die hohe und langjährige Erwerbsbeteiligung der ostdeutschen Frauen. Im Westen wurde von der heutigen Rentnergeneration häufiger das Alleinverdiener-Modell gelebt, das darauf ausgelegt war, dass der Mann auch im Alter seine Frau versorgt. Frauen hatten längere Erwerbsunterbrechungen und arbeiteten, wenn überhaupt, häufig in Teilzeit.
Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen erhalten Männer besonders hohe Altersrenten. Ein Grund sind die dortigen Bezieher von Altersrenten für langjährig unter Tage Beschäftigte, deren Zahlbeträge durchschnittlich bei über 2 000 Euro liegen. Im Gegensatz dazu ist in den beiden Bundesländern die Rente der Frauen besonders niedrig. Bei den Männern bilden Berlin und Bremen das Schlusslicht. Die regionalen Unterschiede sind hier aber weitaus schwächer ausgeprägt.
Die hier dargestellte Statistik erlaubt keine Rückschlüsse auf Altersarmut. Die gesetzliche Altersrente ist oft nicht das einzige Einkommen im Alter. Nicht berücksichtigt sind zum Beispiel die betriebliche und private Altersvorsorge, Beamtenpensionen, das Einkommen von anderen Haushaltsmitgliedern und Hinterbliebenenrenten.
Fast alle älteren Menschen beziehen Alterssicherungsleistungen. Aber auch Erwerbseinkommen, private Vorsorge und weitere Einkünfte finanzieren den Ruhestand.
Das Gesamteinkommen von älteren Haushalten ist für viele Fragen aussagekräftiger als die individuellen Alterseinkommen. Niedrige Renten werden meist durch zusätzliche Einkünfte oder das Einkommen des Partners ausgeglichen.
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