Beamte und Richter gehen heute viel später in den Ruhestand. Das durchschnittliche Pensionsalter hat sich vergleichbar mit dem Rentenzugangsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt.
Die Regelaltersgrenze für den Bezug des sogenannten Ruhegehalts lag für die meisten Beamten und Richter bis 2011 bei 65 Jahren. Inzwischen steigt sie, vergleichbar zur gesetzlichen Altersrente, schrittweise auf 67 Jahre an. Im Durchschnitt begann der Bezug von Ruhegehalt 2022 beim Bund mit 62,9 Jahren, bei den Ländern mit 62,5 Jahren und bei den Kommunen mit 62,6 Jahren. Dabei sind auch vorzeitige Ruhestände wegen Dienstunfähigkeit berücksichtigt. Das Pensionsalter ist damit vergleichbar mit dem Zugangsalter der gesetzlichen Rentenversicherung: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters wurden 2022 erstmals mit durchschnittlich 62,7 Jahren bezogen.
In den 1990er Jahren lag das durchschnittliche Pensionsalter von Beamten und Richtern – wie das Zugangsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung – noch bei unter 60 Jahren. Ein wesentlicher Grund für den Trend hin zum späteren Ruhestand ist die Einführung von finanziellen Abschlägen bei vorgezogenen Pensionierungen. Hinzu kommt in den letzten Jahren die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze.
Die Zahl der pensionierten Beamten, Richter und Berufssoldaten nimmt zu. Vor allem in den Bundesländern wächst die Zahl der Versorgungsempfänger stark.
Die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie ihre Hinterbliebenen sind stark gestiegen.
Das durchschnittliche Zugangsalter in gesetzliche Altersrenten ist seit Ende der 1990er Jahre um zwei Jahre gestiegen. In den letzten Jahren nimmt der Abstand zur Regelaltersgrenze wieder zu.
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